Ausschluss der Öffentlichkeit

  • Vor dem Landgericht Frankenthal (Rheinland-Pfalz) muss sich ein 53-Jähriger Mann verantworten. schwerer sexuell Missbrauch von Kindern in elf Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen vorgeworfen.
    Im Prozess verweigerte der Angeklagte bisher jegliche Aussage. So kann der mutmaßlichen Opfern die Aussage nicht erspart bleiben. Diese werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen.
    Des Weiteren werden noch Gutachten zur Schuldfähigkeit und der Glaubwürdigkeit des Angeklagten erstellt.
    Mittlerweile sitzt der Mann nicht mehr in Untersuchungshaft. Er  wurde bereits vor einigen Jahren wegen versuchter Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt.

    Sofern der Angeklagte schuldfähig ist, droht ihm eine langjährige Freiheitsstrafe.

    ( Quelle: Wormser Zeitung online vom 10.01.2012 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt