BaFin

  • Eine Sekretärin des amerikanischen Konzerns Disney und ein mit ihr befreundeter Mann sind in den USA wegen versuchtem Insiderhandels angeklagt worden. Die beiden sollen versucht haben, nicht öffentliche Informationen an mehr als 30 Hedge-Fonds zu verkaufen. Die Sekretärin war für den Kommunikationschef von Walt Disney angestellt und hatte daher Zugriff auf die Quartalszahlen, bevor diese veröffentlicht wurden. Gemeinsam mit ihrem Freund soll sie die Informationen an Fondmanager angeboten haben. Die Fondmanager wendeten sich jedoch an die Polizei. Den beiden drohen Strafen von bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe.
    (FAZ vom 28.05.2010 Nr. 121)

    Anmerkung: Auch in Deutschland greifen die Überwachungsmaßnahmen der BaFin in verstärktem Maße und führen zu einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen im Bereich Insiderhandelt und Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), wenn auch nicht mit der Androhung einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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