Beschleunigungsgebot
Das Beschleunigungsgebot ist im Rechtstaat das Gebot, das ein faires und schnelles Verfahren für die Beteiligten garantieren soll, so dass möglichst ohne Verzögerungen eine Sache zur Entscheidung gebracht werden soll.
OLG: Beschleunigungsgebot beinhaltet auch zu erwartende Verfahrensdauer

Beschleunigungsgebot und Verfahrensverzögerung bei Untersuchungshaft (U-Haft), Haftbefehl nach Badendiebstahl wegen Wiederholungsgefahr wirksam? Sie können nach Ansicht des Gerichts nicht ewig fortdauern.
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OLG Dresden: Zum Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Haftbefehlen

Beschleunigungsgebot (OLG Dresden vs. Bundesverfassungsgericht):
Untersuchungshaft (U-Haft, hier nach Tatverdacht für Diebstahl in mehreren Fällen) ist unverhältnismäßig, wenn zumutbare Maßnahmen (z.B. Terminvergaben für die Hauptverhandlung) zu langsam erfolgen.
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OLG München: Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund zwischenzeitlicher Überlastung des Gerichts
OLG Nürnberg: Zum Beschleunigungsgrundsatz
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen hat Vorrang vor gerichtlichen Bemühungen um eine Verfahrensverbindung
Beschleunigungsgebot in Haftsachen – Sechsmonatsprüfung

Rechtsmittel im Strafverfahren: Das Beschleunigungsgebot bei der Unterbringung in Untersuchungshaft (U-Haft) und 6 Monate Fortdauer (Sechsmonatprüfung)
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