Börse

  • Nach dem Kollaps der isländischen Bank Kaupthing. von der Gläubiger insgesamt 40 Milliarden Euro fordern, ermittelt die britische Antibetrugsbehörde Senior Fraud Office (SFO) seit Dezember 2009. Dabei geht es vornehmlich um Investmentvehikel, die von vertrauten Dritten der Kaupthing, gegründet worden sein sollen. Diesen Investmentvehikeln soll Kaupthing Kredite in Höhe von 500 Millionen Euro gewährt haben. Aufgrund dieser Summe verkauften die Verhikel Kreditausfallschutz gegen die isländische Bank. Damit sollte das Vertrauen der Investoren in die Kaupthing wiederhergestellt werden.
    Wie nun bekannt wurde, ermittelt die SFO jetzt auch gegen die Deutsche Bank wegen des Vorwurfs der Kursmanipulation. Nach Aussagen ehemaliger Kaupthing-Mitarbeiter habe die Idee das Vertrauen der Investoren durch die Kreditausfallversicherung zu beeinflussen von der Deutschen Bank gestammt. Die Deutsche Bank erklärte dazu, dass die mit der SFO zusammenarbeiten werde. Jedoch habe nach Angaben der Deutschen Bank gar kein Beratungsmandat für die Kaupthing bestanden.
    (FAZ vom 08.06.2010 Nr. 129, S. 19)

  • Eine Sekretärin des amerikanischen Konzerns Disney und ein mit ihr befreundeter Mann sind in den USA wegen versuchtem Insiderhandels angeklagt worden. Die beiden sollen versucht haben, nicht öffentliche Informationen an mehr als 30 Hedge-Fonds zu verkaufen. Die Sekretärin war für den Kommunikationschef von Walt Disney angestellt und hatte daher Zugriff auf die Quartalszahlen, bevor diese veröffentlicht wurden. Gemeinsam mit ihrem Freund soll sie die Informationen an Fondmanager angeboten haben. Die Fondmanager wendeten sich jedoch an die Polizei. Den beiden drohen Strafen von bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe.
    (FAZ vom 28.05.2010 Nr. 121)

    Anmerkung: Auch in Deutschland greifen die Überwachungsmaßnahmen der BaFin in verstärktem Maße und führen zu einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen im Bereich Insiderhandelt und Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), wenn auch nicht mit der Androhung einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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