Bordell

  • Vor dem Landgericht Osnabrück mussten sich vier Männer und eine Frau verantworten. Die Männer sind nach Feststellungen des Gerichts im Juli 2011 in einen Barbetrieb eingedrungen, nachdem die Mitangeklagte, die dort als Prostituierte arbeitete, ihnen die Tür geöffnet hatte. Dort haben die Angeklagten eine andere Prostituierte überfallen und gefoltert, wobei sie 3000 Euro erbeuteten. Die Angeklagten verwendeten dabei einen Elektroschocker und einen Teleskopschlagstock. Nachdem sich das Opfer gewehrt hatte, fügten die Angeklagten ihr noch Verletzungen mit einem Messer zu.

    Bereits einige Tage nach der Tat konnten die Männer festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vor.

    Das Landgericht hat die vier Männer zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren, fünf Jahren und sechs Monaten bzw. sieben Jahren verurteilt. Die mitangeklagte 29-jährige Prostituierte erhielt eine Haftstrafe von 21 Monaten, die zu einer dreijährigen Bewährungszeit ausgesetzt wurde.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Angeklagten dagegen noch Revision einlegen können.

    ( Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung online vom 31.03.2012 )


  • Vor dem Oldenburger Landgericht muss sich sich ein 22-jähriger Mann wegen Vergewaltigung und besonders schwerem Raub verantworten. Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann im letzten Jahr in einem Oldenburger Bordell eine Prostituierte zum Geschlechtsverkehr gezwungen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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