OLG Stuttgart: Gleichzeitigkeit von Krise und Nichterstellung der Bilanz beim Bankrott

Freispruch vom Bankrott (OLG Stuttgart): Für den Bankrott nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 b, Abs. 6 StGB müssen die wirtschaftliche Krise eines Unternehmens (Zahlungsunfähigkeit) und die Verschleppung bzw. Nichterstellung der Bilanz (Verletzung der Buchführungspflicht) zusammenfallen.
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