Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
BVerfG: Ingewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht: Bei der Ingewahrsamnahme (Festhalten bzw. Einsperren) durch die Polizei zur Feststellung der Identität eines Beschuldigten muss die Verhältnismässigkeit eingehalten werden. Im vorliegenden Beispiel aus der Bauwagenszene in Hamburg wäre z.B. die Anfertigung von Lichtbildern vor Ort angemessen gewesen, ein Freiheitsentzug hingegen rechtswidrig.
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Zur Verfassungsmäßigkeit der Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des BGH

die Zweite-Reihe-Rechtsprechung, also strafrechtliche Nötigung nach § 240 StGB als Sitzblocke bei einer Demonstration in Rahmen einer Verfassungsbeschwerde. ist es verfassungswidrig?
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Zum Tatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB
BverfG: Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Grundsatzentscheidung: Regelungen zur Sicherungsverwahrung nach aktuellem Recht sind verfassungswidrig! Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) lesen Sie hier.
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Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit nachträglicher Sicherungsverwahrung

Die Altfälle der nachträglichen Sicherungsverwahrung werden auf die Verfassungsmässigkeit durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hin geprüft nach der Entscheidung des EGMR.
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BVerfG verpflichtet Amtsgerichte zur Prüfung der Haftgründe

Die Amtsgerichte müssen nach Ansicht des BVerfG vor der Haftanordnung in Fällen internationaler Rechtshilfe die Haftgründe und Voraussetzungen prüfen.
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