Was Gerichte als Beleidigung werten und was nicht, ist selbst für einen Strafverteidiger häufig nicht einfach vorherzusagen. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich sehr uneinheitlich und häufig können kleinste Details im konkreten Fall die Strafbarkeit beeinflussen.
Vor allem bei Beleidigungen gegen Polizeibeamte gibt es eine große Anzahl an Urteilen.
Für die Beurteilung wichtig ist vor allem die Frage, ob es sich schon um eine strafbare Schmähkritik oder noch um freie Meinungsäußerung handelt.
Nachdem der deutsche Rapper Bushido in den letzten Monaten weniger mit seiner Musik und mehr mit seinen angeblichen Verbindungen zur organisierten Kriminalität (zum Abou-Chaker-Clan) in den Nachrichten erschien, steht nun wieder ein Song von ihm im Mittelpunkt der Medien. Dazu musste der Bambi-Gewinner 2011 lediglich ein neues Musikvideo mit dem Titel „Stress ohne Grund“ veröffentlichen, in welchem er mit provokanten und gewohnt harten Texten gegen Politiker sein musikalisches Comeback feiert. Klaus Wowereit (SPD), amtierender Bürgermeister von Berlin, und Bundestagsabgeordneter Serkan Tören (FDP) haben bereits Strafanzeige gegen Bushido gestellt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den 35-Jährigen. Hat sich Bushido aber wirklich strafbar gemacht? Einige strafrechtliche Rechtsfragen sollen hiermit geklärt werden.
Es war eine große Überraschung als der deutsche Rapper Bushido sein Praktikum im deutschen Bundestag absolvierte und einen ersten Einblick in die Politik gewährt bekam. Dank der Hilfe vom CDU Parlamentarier Christian Freiherr von Stetten konnte der umstrittene Rapper erste Luft in der deutschen Politik schnappen.
Nun sind jedoch brisante Details laut Recherchen von „Spiegel TV“ ans Licht gekommen über Christian von Stetten. Dieser soll einen Berliner Unternehmer einen Scheck in Höhe von 37.000 Euro ausgestellt haben, den der dubiose Geschäftsmann im Jahr 2009 bei einer Berliner Sparkasse einreichte.
Unter anderem wird gegen den Unternehmer, der Kontakte zum kriminellen Milieu pflegen soll, wegen Untreue, Computerbetrug und Urkundenfälschung ermittelt. Auch war der besagte Unternehmer bereits wegen uneidlicher Falschaussage zusammen mit einem Zuhälter im Jahr 2000 angeklagt.
Bushido hatte vor wenigen Wochen verlauten lassen, dass er Christian von Stetten über gemeinsame Bekannte kennen. Nun werfen solch Aussagen neue Fragen auf.
( Quelle: bz online, 24.07.2012 )
Der Prozess gegen den deutschen Rapper Bushido ist am vergangenen Montag von einem Amtsgericht in Berlin vertagt worden. Der Künstler sei erkrankt und könne nicht kommen, ließ der Anwalt von Bushido verlauten und entschuldigte seinen Mandanten. Bushido soll einen Angestellten des Ordnungsamtes in Berlin-Steglitz unter anderem als „Vollidiot“ bezeichnet haben. Dieses könnte eine Beleidigung nach § 185 StGB darstellen je nach Auslegung. Zuvor sollte er 15 Euro aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zahlen. In dieser Auseinandersetzung seien weitere fragwürdige Äußerungen gefallen.
Anschließend erhielt der 32-jährige Musiker einen Strafbefehl über 21.000 Euro, hiergegen legte er jedoch Einspruch ein. Es ist kein Einzelfall: Bereits im vergangenen Jahr war Bushido wegen Beleidigung eines Polizeibeamtens während einer Verkehrskontrolle zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt worden.
( Quelle: n-tv, 08.08.2011 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner