Die Staatsanwaltschaft Berlin hat vor kurzem Ermittlungen gegen Verantwortliche der Investitionsbank Berlin (IBB) wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue aufgenommen. Konkret soll die Berliner Bank Corona-Soforthilfen ohne ausreichende vorherige Überprüfung vergeben haben. Es sollen auch Verfahren gegen den Vorstand eingeleitet worden sein.
Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Corona-Soforthilfen beantragt und genehmigt bekommen. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgte zumeist über die Landesbanken. In Berlin war die Investitionsbank Berlin für die Anträge und Überprüfung zuständig. In vielen Fällen sollen die Antragsteller aber versucht haben, mittels falscher Anträge zu Unrecht die Soforthilfe zu erhalten. Den Verantwortlichen der Bank wird nun vorgeworfen, die Anträge nicht ausreichend geprüft zu haben.
Einige Bundesländer haben bereits erste Strafverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB im Rahmen der Corona-Soforthilfe eingeleitet. Sollten auch Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, ist eine frühzeitige professionelle Beratung und Verteidigung durch einen Rechtsanwalt notwendig. Gerade im Bereich der Subventionshilfen gibt es eine Vielzahl an unscheinbaren Fallstricken, welche schnell zu einer Strafbarkeit führen können. So können bereits leichtfertig falsch angegebene Umstände zu einer Strafbarkeit führen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner