Staatsanwaltschaft und Polizei haben bundesweit zahlreiche Strafverfahren gegen Ärzte wegen des Verdachts der unrichtigen Ausstellung von Gesundheitszeugnissen gemäß § 278 StGB eingeleitet und vielerorts Hausdurchsuchungen durchgeführt. Grund für die strafrechtlichen Verfahren sind angeblich falsche Corona-Atteste zur Maskenbefreiung.
Es ist damit zu rechnen, dass auch gegen weitere Ärzte Ermittlungen eingeleitet werden und es zu zahlreichen Durchsuchungen von Arztpraxen sowie der Beschlagnahmung von Server-Daten kommen wird. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Sollten auch Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben oder sollte bei Ihnen sogar die Praxis durchsucht worden sein, können Sie sich gerne jederzeit vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden. Durch eine frühzeitige professionelle Beratung kann erheblich Einfluss auf das Strafverfahren genommen werden und so die bestmögliche Verteidigung sichergestellt werden.
Werte bestehende und zukünftige Mandanten,
die Maßnahmen rund um die Corona-Pandemie überschlagen sich in den letzten Tagen erneut. Selbstverständlich fragen Sie sich, welche Auswirkungen dies auf unsere Mandatsbearbeitung hat.
Unsere Kanzlei ist seit Anbeginn des Bestehens umfassend digital aufgestellt, sodass wir örtlich und zeitlich flexible an Ihrem Mandat arbeiten können. Aus diesem Grund wird sich für Sie bei der Mandatsbearbeitung weder in zeitlicher noch in qualitativer Hinsicht etwas ändern. Auch sind all unsere Standorte weiterhin wie gewohnt besetzt und Sie können uns zu den gewohnten Zeiten jederzeit gerne über die bekannten Kommunikationswege kontaktieren.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat vor kurzem Ermittlungen gegen Verantwortliche der Investitionsbank Berlin (IBB) wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue aufgenommen. Konkret soll die Berliner Bank Corona-Soforthilfen ohne ausreichende vorherige Überprüfung vergeben haben. Es sollen auch Verfahren gegen den Vorstand eingeleitet worden sein.
Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Corona-Soforthilfen beantragt und genehmigt bekommen. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgte zumeist über die Landesbanken. In Berlin war die Investitionsbank Berlin für die Anträge und Überprüfung zuständig. In vielen Fällen sollen die Antragsteller aber versucht haben, mittels falscher Anträge zu Unrecht die Soforthilfe zu erhalten. Den Verantwortlichen der Bank wird nun vorgeworfen, die Anträge nicht ausreichend geprüft zu haben.
Einige Bundesländer haben bereits erste Strafverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB im Rahmen der Corona-Soforthilfe eingeleitet. Sollten auch Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, ist eine frühzeitige professionelle Beratung und Verteidigung durch einen Rechtsanwalt notwendig. Gerade im Bereich der Subventionshilfen gibt es eine Vielzahl an unscheinbaren Fallstricken, welche schnell zu einer Strafbarkeit führen können. So können bereits leichtfertig falsch angegebene Umstände zu einer Strafbarkeit führen.
Aufgrund aufgesetzter Phishing-Webseiten zur Corona-Soforthilfe drohen etliche Strafverfahren wegen Betruges.
Diese Strafverfahren drohen nicht nur gegen die Betreiber dieser Seiten, sondern auch gegenüber den gutgläubigen Antragstellern, welche dort ihre Daten eingegeben haben. Erfahrungsgemäß werden solche Daten nämlich für weitere Betrugsstraftaten verwendet. Häufig erhalten die Betroffenen erst Wochen oder Monate später einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung der Polizei und realisieren erst dann, dass sie Opfer einer Straftat geworden sind und nun selbst als Beschuldigte geführt werden. In diesen Fällen sollte umgehend ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragt werden.
Die Corona-Pandemie hat zu einer ungeahnten Nachfrage nach Artikeln der medizinischen Versorgung geführt, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Ganz besonders beliebt sind hierbei Atem- und Mundschutzmasken, die vor einer viralen Infektion schützen sollen.
Die hauptsächliche Übertragung des Virus erfolgt über Tröpfchen, die beim Husten und Niesen entstehen und beim Gegenüber über die Schleimhäute aufgenommen werden. Aufgrund der sprunghaften weltweiten Nachfrage sind Atemschutzmasken und Mundschutzmasken mittlerweile Mangelware. Dies führt dazu, dass vor allem Privatpersonen (ehrenamtliche Helfer) selbstgenähte Community-Masken oder Do-it-Yourself-Masken (DIY-Masken) aus Kaffeefiltern, Stoff oder Zellulose für Dritte herstellen und an diese abgeben. Die Masken sollen das Risiko reduzieren, andere Menschen anzustecken. Sie sollen vor allem Tröpfchen des Trägers auffangen und so das Risiko einer Weitergabe der Viren verringern.
Viele ehrenamtliche Helfer wissen allerdings nicht: Die Produktion und Abgabe solcher (Corona-Schutz-) Masken kann bei Falschbezeichnung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen und sogar strafrechtliche Folgen haben. Schlimmstenfalls droht sogar eine Freiheitsstrafe.
Um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland einzudämmen, hat die Regierung in den vergangenen Tagen zahlreiche Schutzmaßnahmen für die einzelnen Bundesländer erlassen. Insbesondere wurde den Bürgern empfohlen, vermehrt auf die Hygiene beim Händewaschen zu achten, die Husten- und Nies-Etikette zu befolgen und die Öffentlichkeit weitestgehend zu meiden.
Wer die Schutzmaßnahmen und Regierungsanweisungen missachtet und sich trotz Kenntnis der eigenen Infektion in der Öffentlichkeit aufhält und mit anderen Personen in Kontakt tritt, dem kann in Zeiten zu Corona ein Strafverfahren wegen der Ansteckung Dritter drohen.
Auch wenn man selbst gar nicht mit dem Virus infiziert ist, kann das Anhusten anderer Personen zu einem Strafverfahren führen. Dies ist unabhängig davon, ob man bewusst jemanden anstecken wollte, aus „Spaß“ jemanden angehustet hat oder das Anhusten lediglich versehentlich erfolgte. In allen Fällen sollte möglichst frühzeitig Kontakt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt aufgenommen werden, um eine schnelle Einstellung des Verfahrens erreichen zu können.
Im Zuge der aktuellen Corona-Epidemie wurde in vielen Bundesländern, allen voran in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bayern und Berlin, die Schließung von einer Vielzahl an Geschäften angeordnet. In diesem Zusammenhang hat die Polizei bundesweit zahlreiche Strafverfahren gegen Geschäftsinhaber eingeleitet, die entgegen der Regierungsanweisung handeln und ihre Geschäfte dennoch öffnen.
Den Inhabern ist jedoch meist gar nicht bewusst, dass sie sich mit der Öffnung ihres Geschäftes nach den aktuellen Regeln strafbar machen. Dies liegt unter anderem auch daran, dass in jedem Bundesland andere Regeln gelten und diese nahezu täglich geändert werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner