Corona
Strafrechtlich relevante Themen im Hinblick auf die Corona-Pandemie.
Corona-Epidemie: Wir sind weiterhin für Sie da

Strafverteidigung in Zeiten von Corona: Zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr unterstützen Sie unsere Strafverteidiger in Hamburg und in Frankfurt während der Corona-Ausnahmesituation verstärkt unter Zuhilfenahme moderner Technologien. Dies erläutern wir Ihnen gerne telefonisch.
Weiterlesen … Corona-Epidemie: Wir sind weiterhin für Sie da
Untreue und Betrug mit Corona-Soforthilfe: Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Corona-Soforthilfe führt in Hamburg und vielen weiteren Bundesländern zu zahlreichen Ermittlungsverfahren gegen Antragsteller und Banker. Die Strafverteidigung wendet sich gegen im Raum stehende Vorwürfe wegen Untreue und Betrug bzw. Subventionsbetrug.
Weiterlesen … Untreue und Betrug mit Corona-Soforthilfe: Staatsanwaltschaft ermittelt
Corona-Soforthilfe – Subventionsbetrug und falsche Versicherung an Eides statt wegen wahrheitswidriger Anträge
Phishing: Hinweise auf Betrug durch Fake-Webseiten – Zahlung der NRW-Soforthilfe vorerst gestoppt.
Selbstgenähte „Community-Masken“ (Do-it-Yourself-Masken) gegen das Coronavirus (Covid-19) – Helfern droht bei Falschbezeichnung ein Strafverfahren
Corona: Ist das Anhusten anderer Personen strafbar?

Auch wenn man selbst gar nicht mit dem Virus infiziert ist, kann das Anhusten anderer Personen in Zeiten von Corona zu einem Strafverfahren führen. Dies ist unabhängig davon, ob man bewusst jemanden anstecken wollte, aus „Spaß“ jemanden angehustet hat oder das Anhusten lediglich versehentlich erfolgte. In allen Fällen sollte möglichst frühzeitig Kontakt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt aufgenommen werden.
Weiterlesen … Corona: Ist das Anhusten anderer Personen strafbar?
Corona: Welche Strafe droht bei unerlaubter Öffnung eines Geschäftes? Verstoß gegen § 75 IfSG

Der Corona-Virus gilt als hochgradig ansteckend, die mögliche Verbreitung im Zuge einer unerlaubten Geschäfts- bzw. Ladenöffnung als gefährdend. Der Vorwurf des Verstoßes nach § 75 IfSG (Infektionsschutzgesetz) muss ernst genommen werden. Die Missachtung von Allgemeinverfügungen ist eine Straftat. Zu den möglichen Folgen, Strafen und zur Strafverteidigung bei unerlaubter Geschäftsöffnung in Zeiten der Corona-Pandemie.