Dienstflucht

  • Ein 23-jähriger Mann muss sich vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek verantworten, da er den Zivildienst nicht antreten wollte und einen Beamten des Bundesamts für Zivildienst beschimpft haben soll. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg wirft ihm nun das Delikt der Dienstflucht vor. Hierbei gibt § 53 Zivildienstgesetz zwingend eine Freiheitsstrafe als Sanktion vor.
    Der Angeklagte räumte bei der Verhandlung zwar die Dienstflucht ein, leugnete jedoch die Beleidigung. Als Grund für seine Dienstflucht gibt er an, dass er nichts mit dem Militär zu tun haben wolle. Auch auf die Erklärung der Richterin, dass Wehr- und Zivildienst grundverschieden seien, entgegnete der Angeklagte, dass „das doch fast das Gleiche“ sei.
    Die Richterin verurteilte den Mann schließlich zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 19.01.2011, S. 10)


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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