Düsseldorf
Die Landeshauptstadt in Nordrhein-Westfalen besitzt ca. 600.000 Einwohner und zählt zu den wohlhabendsten Städten Deutschlands.
Passive Unterstützung bei einer Straftat und die Qualifikation der gemeinschaftlichen Körperverletzung

Erfolgreiche Revision vor dem BGH: Wenn der Täter vor einer Schlägerei unter Jugendlichen bei einer vorab erfolgenden Körperverletzung lediglich auf Hilfe seiner Freunde setzt, liegt noch keine gefährliche Körperverletzung iSd §§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB vor. Eine gemeinschaftliche schwere Körperverletzung kann in diesem Strafverfahren folglich ausgeschlossen werden und verlangt nach einer Korrektur des Urteils.
BGH: Wahrheitserforschung auch bei der Absprach nach § 257c StPO

Auch bei einer Verfahrensabsprache (Deal) nach § 257c StGB im Strafverfahren wegen Betrugs muss das Gericht grundsätzlich die Wahrheit erforschen und den Sachverhalt aufklären.
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BGH: Der freiwillige Rücktritt vom Versuch
BGH: Der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts

Der Erziehungsgedanke in einem Strafverfahren nach Jugendstrafrecht wegen Raubes muss sich im Urteil mehr als nur als formelhafte Erwähnung wiederfinden.
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BGH: Für den Gehilfenvorsatz müssen keine Einzelheiten gekannt werden

Betrug beim Handel mit Telekommunikationsleistungen: Beihilfe zum Betrug oder Begünstigung? BGH-Urteil (Revision) mit Erläuterungen zum Gehilfenvorsatz sowie zur Beihilfehandlung eines Gehilfen. (Der Gehilfe macht sich im Strafrecht der Beihilfe strafbar, wenn er die strafrechtliche Unrechts- und Angriffsrichtung der Haupttat für möglich hält und billigt.)
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BGH: Der Tatrichter muss eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten treffen
BGH: Wahrnehmung des Drohmittels durch das Opfer

Überfall mit Waffe/Messer: Das Verwenden eines Messers rechtfertigt keinen „besonders schweren Raub“, wenn das Messer vom Opfer nicht als Drohmittel wahrgenommen wird.
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Wohnungsdurchsuchung: Beweisverwertungsverbot bei grober Missachtung des Richtervorbehalts
BGH: Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Punktstrafe im Rahmen einer Verständigung

Bundesgerichtshof (BGH) zur Verständigung im Strafprozess: Ein Deal mit Vereinbarung einer exakten Strafhöhe im Rahmen der Strafzumessung nach Verständigung ist unzulässig.
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