Durchsuchung

  • In Hamburg wurde in dieser Woche ein Polizeibeamter von seinen eigenen Kollegen festgenommen. Der Polizist soll gemeinsam mit drei Komplizen aus dem Rotlichtmilieu Hausdurchsuchungen fingiert und so Bargeld in Höhe von 12.000 Euro zu Unrecht entwendet haben.

    Das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) der Polizei Hamburg ermittelt gegen den 30-jährigen Polizeibeamten, der nun selbst einen guten Strafverteidiger benötigt. Neben seiner Wohnung wurde auch sein Büro bei der Polizei durchsucht. Ferner gab es Durchsuchungen bei drei weiteren Beschuldigten.

  • Derzeit bekommen viele Baufirmen und Subunternehmer nicht nur in NRW, sondern auch in anderen Teilen Deutschlands Besuch „der unangemeldeten und unangenehmen“ Art durch Spezialeinheiten von Polizei und Zoll. Mit dem Vorwurf der organisierten Schwarzarbeit konfrontiert, haben mehrere Ermittlungsrichter Durchsuchungsbeschlüsse für Bauunternehmen und Subunternehmer erlassen.

  • Der bloße Kauf von Programmen wie „Droidjack“ stellt (noch) keine Straftat dar. Dabei erfolgten bereits Wohnungsdurchsuchungen. Rechtsanwalt Dr. Böttner stellt für Sie die Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss dar und warum eine frühe Verteidigung trotz möglicher Rechtswidrigkeit der Durchsuchung notwendig ist. Denn auch bei „Blackshades“ wurden bereits Wohnungen durchsucht.

    Die meisten Benutzer von Computern, Smartphones oder anderen mit dem Internet verbundenen Geräten, beschleicht von Zeit zu Zeit das ungute Gefühl, dass die persönlichen Daten auf den Geräten nicht so sicher sind, wie man es gerne hätte. Es ist kein Geheimnis, dass es mit der entsprechenden Software problemlos möglich ist, fremde Computer und Mobiltelefone auszulesen und den Nutzer zu „überwachen“. Möglich ist dies auch mit der Software „DroidJack“. Für die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main war das Anlass genug, in der vergangenen Woche mit einer groß angelegten Razzia gegen Käufer des Programms vorzugehen. Angeblich bestehe der Tatverdacht des Computerbetruges gem. § 263a StGB.

  • Der Fall Uli Hoeneß wegen möglicher Steuerhinterziehung wird voraussichtlich im März vor Gericht verhandelt. Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft aber auch gegen die Finanzbehörden, beziehungsweise einem mutmaßlichen Maulwurf innerhalb der Behörden.

  • Ein Zusammentreffen lediglich durchschnittlicher und für sich betrachtet einfacher Milderungsgründe kann zu besonderen Umständen führen.

    Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Als die Berufung vom Landgericht verworfen wurde, wehrte sich die Strafverteidigung im Rahmen der Revision gegen die Entscheidung.

    Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte wurde mit seinem Auto von der Polizei angehalten. Dabei fanden die Beamten Amphetamin in der Mittelkonsole des Fahrzeuges. Nach der Ankündigung, dass man nun den Kofferraum durchsuchen würde, gab der Angeklagte freiwillig noch knapp 200 Gramm Marihuana heraus. Bei einer späteren Blutprobe wurde ebenfalls festgestellt, dass der Angeklagte zum Fahrzeitpunkt unter der Wirkung berauschender Mittel stand.

    Das Landgericht billigte dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB zu, verneinte jedoch die besonderen Umstände, die für eine Strafaussetzung zur Bewährung bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr gemäß § 56 Abs. 2 StGB notwendig seien. Vor allem das Geständnis und die Herausgabe der weiteren Drogen räumte das Landgericht nur einem geringen Stellenwert zu. Nach Ansicht des Landgerichts blieb dem Angeklagten gar nichts anderes mehr übrig, da die Polizei kurz vor der Durchsuchung des Fahrzeuges stand. Ebenfalls sah es das Landgericht nicht für ausreichend an, dass der Angeklagte bereits einen ersten Kontakt mit der Suchtberatung aufnahm und es sich lediglich um „weiche“ Drogen handelte.

    Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg) hat erhebliche Bedenken bezüglich dieser Feststellungen. Das Revisionsgericht stellt fest, dass das Landgericht von einem zu engen Prüfungsmaßstab ausgegangen sein könnte. Denn treffen mehrere durchschnittliche Milderungsgründe aufeinander, können schon diese besondere Umstände begründen.

    „Denn die gewählten Formulierungen zum Fehlen bestimmter, jeweils für sich als ‚ausreichend‘ anzusehender Milderungsgründe (hier: Tatgeständnis, Besitz lediglich sog. ‚weicher’ Drogen und Kontakte zur Suchtberatung) lassen – wovon auch die Revision im Ansatz zutreffend ausgeht – besorgen, dass das Landgericht verkannt haben könnte, dass schon ein Zusammentreffen lediglich durchschnittlicher und für sich betrachtet einfacher Milderungsgründe die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen kann.“

    Insoweit hatte die Revision der Strafverteidigung somit Erfolg. Die Sache wird zu neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

    OLG Bamberg, Beschluss vom 21. März 2012, Az.: 3 Ss 34/12


  • Gegen einen Beschuldigten wurde wegen Betruges, Hehlerei, Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz ermittelt.

    Das Verfahren angestoßen hatte eine Beschuldigtenvernehmung in einem anderen Verfahren. Dort wurde der Verdacht geäußert, dass der Beschuldigte mit kopierten PC-Programmen handeln würde. Zusätzlich solle sich der Angeklagte  damit gerühmt haben, dass sein neu erworbener Computer aus einer Diebstahlshandlung stammte.

    Da weitere Ermittlungen den Verdacht nicht erhärteten, sollte der Zeuge erneut vernommen werden. Dieser befand sich aber nicht mehr in Deutschland. Aus diesem Grund wurde durch das Amtsgericht Erfurt ein Durchsuchungsbeschluss erlassen.

  • Wie Polizeisprecher Volker-Alexander Tönnies in Berlin mitteilte, wurden am Mittwoch elf Wohnungen von ehemaligen Hells Angels in Sachsen, Brandenburg und Baden-Württemberg durchsucht. Rund 100 Beamten sollen an der Aktion beteiligt gewesen sein, zu Festnahmen kam es jedoch nicht.

    Die Razzia steht in Verbindung mit der im Mai aufgelösten Berliner Hells Angels-Gruppierung. Ziel der Durchsuchungen soll – laut Tagesspiegel – das Auffinden von Beweisen bezüglich der Rechtsmäßigkeit des Vereinsverbots sein. Neben Kleidungsstücken mit den verbotenen Insignien des Klubs, wurden auch Computer und Datenträger beschlagnahmt. Auf letzteren erhoffen die Ermittler sich neue Informationen über die Strukturen der Hell Angels und deren Vereinsvermögen.

    Die Hells Angels „Berlin City“ wollen gegen das Vereinsverbot vor dem Verwaltungsgericht klagen.

    ( Quelle: Tagesspiegel, 01.08.2012 )

  • Wenige Tage vor den olympischen Spielen in London kann die deutsche Hochspringerin Ariane Friedrich endlich aufatmen. Vor wenige Wochen hatte ihr ein Mann aus Mittelhessen sein Geschlechtsteil per E-Mail geschickt und die Sportlern über das Internet angegriffen.

    Friedrich fühlte sich durch diesen „Stalker“ belästigt und zeigte ihn an. Außerdem veröffentlichte sie Namen und Informationen zu dem vermeintlichen Täter auf Facebook. Für diese Anprangerung war sie, die vom Hauptberuf Polizeikommissarin in Darmstadt ist, teilweise scharf kritisiert worden.

  • Die Schlecker-Pleite ist seit Monaten ein Thema in den Medien. Des Öfteren sind auch Details über fragwürdige Schenkungen innerhalb der Schlecker-Familie durchgesickert. So soll Anton Schlecker mehrmals innerhalb der Familie und vor allem Geldgeschenke an Enkelkinder vor der Insolvenzeröffnung in den vergangen Jahren verrichtet haben.

  • Gegen den früheren Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus wurde nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue oder Beihilfe zur Untreue eingeleitet. Ebenso wird in derselben Sachen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue gegen den Investmentbanker Dirk Notheis von der US-Bank Morgan Stanley ermittelt. Dies erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft.

    Bereits am Dienstag ist es zu Durchsuchungen bei Mappus und der Bank gekommen, bei welcher umfangreiche Unterlagen beschlagnahmt wurden. Insgesamt wurden fünf Wohnungen und fünf Büros durchsucht.

    Der Ermittlungsbehörde nach bestehen zureichende Anhaltspunkte dafür, dass der CDU-Politiker beim Kauf von knapp 45 Prozent der Anteile an der EnBW durch das Land sich der Untreue strafbar gemacht haben könnte, indem ein deutlich zu hoher Preis bezahlt wurde. Insgesamt bezahlte das Bundesland knapp 4,7 Milliarden Euro für die Anteile an dem Energiekonzern. Nach Einschätzung von Analysten und Gutachten lag der tatsächliche Wert jedoch deutlich unter dem Kaufpreis. Offenbar einigte man sich zwischen dem französischen Unternehmen, dem Bundesland und als Vermittler die Bank Morgen Stanley über einen zu hohen Preis. So wurde unter anderem der Kaufpreis um 10 cent nach oben korrigiert, was den gesamten Deal allein um mehr als 11 Millionen Euro teuer werden ließ.

    Dadurch entstand dem Land ein Schaden von 840 Millionen Euro, der letztlich einen Schaden für den Steuerzahler darstellt. Und die Ermittlungen sind erst am Anfang.

    Für Mappus ist damit wohl das Karriereende nahe.

    ( Quelle: stern online, 11.07.2012 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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