BGH: Zu einer Drogentherapie als Aspekt der Strafzumessung

Die Drogentherapie des Angeklagten kann im Strafverfahren wegen Betrugs bei der Strafzumessung günstig berücksichtigt werden und den Angeklagten im Prozess helfen. Mildere Strafe durch eine gute Strafverteidigung ist daher möglich.
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