Anklage gegen Ex-Bundespräsidenten Wulff wegen Vorteilsannahme zugelassen

Gegen Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff wird wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB die Anklage in Hannover erhoben. Hingegen nicht wegen Bestechung und Bestechlichkeit.
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