Ein 27-Jähriger soll seine eigenen Eltern beraubt haben. Dies warf zumindest die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann vor. Der Drogensüchtige soll bei seinen Eltern geklingelt und nach Geld für Essen gefragt haben. Da die Eltern befürchteten, dass der Sohn das Geld in Drogen investieren würde, verweigerten sie die Herausgabe.
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 193/2012 vom 15.11.2012
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit die Eltern für ihre Kinder bei illegalem Filesharing wie z.B. bei der Verwendung von Tauschbörsen im Internet haften. Demnach haften die Eltern nicht für die Urheberrechtsverletzung, sofern sie keine Kenntnis hiervon besitzen. Nach diesem Urteil besteht für die Eltern ebenso keine Überwachungspflicht hinsichtlich des Nutzerverhaltens der Kinder.
Auszug aus der Pressemitteilung:
Ein Horror für jede Eltern: Im Hildesheimer Hallenbad soll ein Mann am Sonnabend ein neunjähriges Mädchen schwer sexuell missbraucht haben. Zuvor sprach der Täter beide Kinder an einer Wasserrutsche an und überredete diese, ihn zu den Unkleidekabinen zu begleiten. Dort soll er sich an einem der beiden Mädchen vergangen haben. Die Eltern waren zum Tatzeitpunkt nicht in der Nähe.
Am vergangenen Sonntag fanden Polizisten die Leiche einer 26-jährigen Mutter sowie die des 2-jährigen Sohnes in Leipzig. Offenbar starben beide Personen eines natürlichen Todes. Während die drogenabhängige Mutter gestorben war, verdurstete der Sohn qualvoll in der Wohnung. Erst der Verwesungsgeruch ließ die Nachbarn stutzig werden.
Offenbar wäre der Tod des Kindes jedoch vermeidbar gewesen, da die Nachbarn das Kind haben schreien hören. Und auch das Jugendamt bzw. weitere Behörden hätten aufgrund der langjährigen Drogenabhängigkeit der Mutter möglicherweise die Familie strenger kontrollieren können oder müssen. Experten fordern jetzt ein schärferes Kontrollsystem bei jungen Mütter und drogenabhängigen Eltern.
Die Diskussion über den Einsatz solcher Behörden in „schwierigen“ Familienkonstellationen ist neu entbrannt.
( Quelle: n-tv, 23.06.2012 )
Vor dem Landgericht Braunschweig ist ein 46-jähriger Pfarrer der katholischen Gemeinde St. Joseph wegenSexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen angeklagt. Laut Anklageschrift hat er in insgesamt 240 Fällen den Kindesmissbrauch an drei Jungen vorgenommen. So habe er sich unter anderem nachts oder vor der Messe an den Jungen vergehen und auch Fotos von den Geschlechtsteilen der Kinder angefertigt.
Einige der Vorwürfe bestätigte der Angeklagte bereits bei einer ersten Vernehmung und ein umfassendes Geständnis wurde angekündigt. So äußerste sich der Angeklagte zu seinem Werdegang und der Intention der Beziehungen zu den Jungen.
Er selber erklärte die Taten mit ehrlicher Verbundenheit und Freundschaft und versuchte diese zu verharmlosen. Eines der Opfer sah er sodann liebevoll „wie einen Sohn“ an. Mit einem damals 10-jährigen Jungen sei er sogar nach Paris ins Disney Land sowie mehrmals in den Ski-Urlaub für mehrere Tage gereist, wo es zu weiteren sexuellen Handlungen gekommen sei. Die Eltern der betroffenen Kinder waren schockiert, ob der Fürsorgepflicht und der Beziehung des Pfarrers zu den Kindern.
Viele Details sind dabei noch nicht einmal zum Vorschau gekommen – Es bleibt abzuwarten, inwiefern der Pfarrer und sein Strafverteidiger durch ein umfangreiches Geständnis den Prozess vorzeitig beenden und möglicherweise dadurch ein milderes Strafmaß erwarten können.
Insgesamt wird die Diskussion um den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche aufgrund dieses Prozesses wohl weitergeführt werden.
( Quelle: SPON 12.01.2012 )
Ein Baby muss generell bekanntlich von der Mutter oder den Eltern mit Nahrung versorgt werden. Überforderte Eltern vergessen dies mitunter immer wieder oder „sorgen“ aufgrund von Depressionen oder finanzieller, familiärer Probleme für eine schlechte Erziehung und Ernährung ihres Kindes.
Im Folgenden beschäftigten sich die Gerichte mit der Strafbarkeit einer Mutter, nachdem ihr unterernährtes Baby verstorben ist.
Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern aus gesundheitlichen Problemen früher ihre Kinder vernachlässig haben und der Kontakt seit mehr als drei Jahrzehnten nicht mehr besteht.
Mit dieser Entscheidung wurde eine Revision eines Mannes abgewiesen, der die Kosten für die Heimunterbringung seiner Mutter nicht zahlen wollte. Der Kläger argumentierte, dass es unbillig sei, wenn ihn das Sozialamt aus übergegangenem Recht in Anspruch nehme, da seine Mutter ihn als Kind nicht gut behandelt habe. Die Mutter des Klägers litt bereits seit seiner Kindheit an einer Psychose. Seit 1977 bestand kein Kontakt mehr zwischen beiden.
Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass in der Psychose der Mutter kein schuldhaftes Verhalten zu sehen sei. In diesem Fall greife das Gebot der familiären Solidarität.
Bei erkrankten Eltern gelte selten etwas anderes. Etwa in dem Fall, in dem die Psychose auf den Krieg zurückgehe.
( Az. Bundesgerichtshof XII ZR 148/09 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner