Gegen den früheren Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus wurde nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue oder Beihilfe zur Untreue eingeleitet. Ebenso wird in derselben Sachen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue gegen den Investmentbanker Dirk Notheis von der US-Bank Morgan Stanley ermittelt. Dies erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft.
Bereits am Dienstag ist es zu Durchsuchungen bei Mappus und der Bank gekommen, bei welcher umfangreiche Unterlagen beschlagnahmt wurden. Insgesamt wurden fünf Wohnungen und fünf Büros durchsucht.
Der Ermittlungsbehörde nach bestehen zureichende Anhaltspunkte dafür, dass der CDU-Politiker beim Kauf von knapp 45 Prozent der Anteile an der EnBW durch das Land sich der Untreue strafbar gemacht haben könnte, indem ein deutlich zu hoher Preis bezahlt wurde. Insgesamt bezahlte das Bundesland knapp 4,7 Milliarden Euro für die Anteile an dem Energiekonzern. Nach Einschätzung von Analysten und Gutachten lag der tatsächliche Wert jedoch deutlich unter dem Kaufpreis. Offenbar einigte man sich zwischen dem französischen Unternehmen, dem Bundesland und als Vermittler die Bank Morgen Stanley über einen zu hohen Preis. So wurde unter anderem der Kaufpreis um 10 cent nach oben korrigiert, was den gesamten Deal allein um mehr als 11 Millionen Euro teuer werden ließ.
Dadurch entstand dem Land ein Schaden von 840 Millionen Euro, der letztlich einen Schaden für den Steuerzahler darstellt. Und die Ermittlungen sind erst am Anfang.
Für Mappus ist damit wohl das Karriereende nahe.
( Quelle: stern online, 11.07.2012 )
Eine Diskussion zur Korruption im Wirtschaftsstrafrecht ist entfacht: Ist es eine Straftat, wenn Unternehmen Eintrittskarten zu Konzerten oder Sportveranstaltungen wie Fußballspielen verschenken? Soll deswegen eine Verurteilung wegen Korruption erfolgen?
Für Aufsehen sorgte vor allem der Prozess um den Ex-Chef der EnBW, welcher Karten für die Fußball-WM 2006 an Politiker verschenkte. Der BGH sah hier keine Korruption und so endete das Verfahren mit einem Freispruch. Allerdings ging aus dem Urteil nicht hervor, worauf die Sponsoren achten müssen, um sich nicht strafbar zu machen.
Da dies zu Unsicherheiten bei Unternehmen und Sponsoren führte, hat das Innenministerium jetzt einen Leitfaden vorgestellt. Darin wird bestimmt, was sich Unternehmen bei solchen Einladungen zu beachten haben. Zum Beispiel wird darin festgelegt, dass solche Einladungen nur an die Geschäftsanschrift versendet werden sollen und zudem eine präzise Angabe von Art und Umfang der Einladung erforderlich sei. Zudem sollen Tickets nicht an Familienangehörige verschenkt werden.
Der Leitfaden soll sowohl den Unternehmen helfen, aber auch eine Entscheidungshilfe für die Justiz darstellen.
( Quelle: Süddeutsche online vom 25. Juli 2011 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner