Enkeltrick

  • Die Polizei warnt regelmäßig vor dem so genannten „Enkeltrick“, der vor allem bei älteren Personen versucht wird. Strafrechtlich handelt es sich beim Enkeltrick um eine besondere Form des Betrugs (§ 263 StGB). Dabei wird dem Opfer vorgespielt, dass ein naher Verwandter, zum Beispiel ein Enkel, Hilfe benötigen würde. Der vermeintliche Enkel ist natürlich kein echter Verwandter, er gibt sich lediglich als ein solcher (im Enkeltrickbeispiel als Enkel) aus.

    Die Täter bauen bei den älteren Menschen u.a. auf ihre vermeintliche Vergesslichkeit und Mitleid. Meist geschieht die erste Kontaktaufnahme per Telefon. Die Opfer werden dann um Bargeld oder Wertsachen gebeten und im Erfolgsfall um ihr Erspartes betrogen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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