Erbe
Als Erbe wird die erbrechtliche Rechtsnachfolge bezeichnet, wonach der Erbe grundsätzlich in die Rechtsposition des Gestorbenen eintritt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Als Erbe wird die erbrechtliche Rechtsnachfolge bezeichnet, wonach der Erbe grundsätzlich in die Rechtsposition des Gestorbenen eintritt.