BGH: Für die Erheblichkeit von sexuellen Handlungen müssen die Gesamtumstände bewertet werden

Sexualstrafrecht: Wann liegt eine sexuelle Nötigung als Sexualstraftat vor?
Der BGH zur Würdigung der Gesamtumstände bei vermeintlich „leichter“ sexueller Nötigung – im Besonderen zur Erheblichkeitsschwelle einer sexuellen Handlung sowie zur strafrechtlichen Relevanz einer gemeinschaftlich begangenen Nötigung mit sexualbezogener Handlung (in einer Justizvollzugsanstalt).