BGH zum „Ermessensnichtgebrauch“ bei einer Einziehungsanordnung

Beim Drogenhandel und der Einziehung von Gegenständen wie dem Auto des Angeklagten als Tatwerkzeug muss das Gericht nach Ermessen entscheiden. Bei mangelhafter Begründung einer Einziehungsanordnung ergibt sich in der Revision mitunter ein „Ermessensnichtgebrauch“.
Weiterlesen … BGH zum „Ermessensnichtgebrauch“ bei einer Einziehungsanordnung