Das Landgericht Rostock hat den zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alten Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Hiergegen verteidigt sich der Angeklagte mit seiner Revision.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner