BGH zum Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht

Strafverteidigung / BGH-Revision: (Auch) bei einer Vergewaltigung mit Körperverletzung muss bei Urteilsfindung der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht berücksichtigt werden, die Strafe für einen Jugendlichen (Heranwachsenden) also angemessen sein.
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