Fahrrad

  • Das Amtsgericht Schwelm (NRW) hat einen 45-jährigen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze a 30 Euro verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann mit seinem LkW einen 87-jährigen Senioren angefahren. Dieser stürzte, geriet unter einen Reifen des LkW und verstarb. Der Unfall geschah, als der Fahrer mit seinem Lkw in Schrittgeschwindigkeit rückwärts fuhr.

    Im Prozess stellte sich heraus, dass sich das Opfer im toten Winkel befand, der Angeklagte ihn also im Spiegel nicht sehen konnte.

    Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten aber vor, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn sich der Fahrer eines sogenannten „Einweisers“ bedient hätte und dieser die Rückwärtsfahrt überwacht hätte. Die Einweisung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Damit sei eine Sorgfaltspflichtverletzung zu bejahen, so die Staatsanwaltschaft.

    Das Gericht bestätigte zwar, dass der Vorfall ein Horror für alle Beteiligten, auch für den Angeklagten selbst sei, schloss sich aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 2700 Euro.

    ( Quelle: Der Westen online vom 09.03.2012 )

  • Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten Vitalij J. des Mordes in Tateinheit mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl schuldig gesprochen. Das Gericht verurteile den Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

    Er sei in die Wohnung der 93-jährigen Frau eingebrochen und habe sie ermordet. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann das Opfer, welches ihn bei dem Einbruch überraschte, zunächst die Treppe herunter stieß und sie später noch weiter verletzte. Unter anderem habe er starken Druck auf den Hals der Frau ausgeübt.

    Die Verteidigung hatte zuvor auf verminderte Schuldfähigkeit auf Grund einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit plädiert und eine Strafe von unter zehn Jahren gefordert. Dies lehnte die Kammer mit der Begründung ab, dass der Angeklagte trotz seines Drogenkonsums noch in der Lage war, bei Glatteis Fahrrad zu fahren und die Tat planvoll durchzuführen. Außerdem konnte er sich an viele Einzelheiten zur Tat erinnern.

    ( Quelle: Nordwest-Zeitung online vom 12.10.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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