Wiederholt eine Person die Falschbeschuldigung gegenüber einer anderen Polizeidienststelle, so liegt lediglich eine rechtliche Tat vor.
Der Angeklagte wurde auf offener Straße mit einem Hammer angegriffen. Gegenüber der Polizei teilte der Angeklagte wahrheitswidrig mit, dass er sah, wie der mutmaßliche Täter die Tatwaffe in einen Pritschenwagen legte. Dabei wollte er den Fahrer des Pritschenwagens erkannt haben. Als Motiv hält er einen Auftragsmord von einer weiteren Person für möglich, die möglicherweise als Beifahrer im Fahrzeug saß. Zwar erkannte er den Beifahrer nicht, jedoch hätte die Statur ihm geglichen. Bei einer zweiten Vernehmung, auf einem anderen Polizeipräsidium, wiederholte der Angeklagte den Vorwurf.
Mit Urteil des Amtsgerichts Nürnberg wurde der angeklagte Strafverteidiger wegen Anstiftung zur falschen Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 200,- € verurteilt.
Hiergegen wandte sich die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sowie der Angeklagte mit der Berufung:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner