Festnahme

  • Flieht der Täter mit der Tatwaffe in der Hand, ist dies ein Indiz, dass der Versuch noch nicht fehlgeschlagen ist.

    Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Angeklagten neben Diebstahl auch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte stahl nach Überzeugung des Gerichts Rasierklingen in einem Drogeriemarkt. Als ein Ladendetektiv den Mann stellte, wehrte sich der Angeklagte. Dabei stach er auch mit einer Nagelfeile mehrfach in Richtung Detektiv. Als der Angeklagte sich aus dem Haltegriff des Ladendetektives befreien konnte, floh er. Die Strafverteidigung legte gegen die Verurteilung Revision ein.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) kritisiert, dass das Landgericht einen Rücktritt von der versuchten gefährlichen Körperverletzung nicht prüfte.

    „Nach den bisherigen Feststellungen bleibt insbesondere die Möglichkeit offen, dass ein unbeendeter Versuch der gefährlichen Körperverletzung vorlag mit der möglichen Folge, dass der Angeklagte davon ohne weiteres Tätigwerden mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten sein könnte (§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB).“

    Der Versuch war auch noch nicht fehlgeschlagen, da der Angeklagte immer noch die Möglichkeit gehabt hatte, mit der Nagelfeile zuzustechen und den Erfolg herbeizuführen:

    „Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass der Angeklagte die Nagelfeile bis zu seiner Festnahme in der Hand behielt und jederzeit wieder damit hätte zustechen können. Für die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs, der vorliegt, wenn der Zurücktreten-de den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges nicht mehr für möglich hält (SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, 1. Aufl., § 24 Rn. 16 mwN), ist unter dieser Voraussetzung kein Raum.“

    Deswegen hob der BGH die Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung auf. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zurück an das Landgericht verwiesen.

    BGH, Beschluss vom 20. September 2012, Az.: 3 StR 367/12


  • Gegen den Beschwerdeführer wurde Haftbefehl, der auf den Haftgrund der Flucht (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO) gestützt ist, erlassen.
    Dem Beschuldigten wurde Untreue ( §§ 266 Abs. 1 und 2, 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB ) zur Last gelegt, welche er im Rahmen der Tätigkeit als Geschäftsführer eine GmbH begangen haben soll.
    Der Beschuldigte wurde aufgrund des Haftbefehls festgenommen, aber von dem Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Allerdings wurde ihm auferlegt, sich zweimal in der Woche bei der zuständigen Polizeidienststelle melden, was er auch tat.

  • Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen einen 47-jährigen Ingenieur und sechs mutmaßliche Komplizen erhoben. Laut Anklage hat der Mann  sich der Untreue und der Bestechlichkeit schuldig gemacht.
    So soll der Ingenieur mit dem Ausbau einer Anlage für regenerative Energie beauftragt gewesen sein. Dabei gehörte es zu seinen Aufgaben, die Vergabe von Aufträgen vorzubereiten und in diesem Rahmen dem Auftraggeber das günstigste Angebot zu empfehlen. Stattdessen habe er dem Auftraggeber aber völlig überteuerte Angebote vorgelegt.
    Dafür verlangte er von den von ihm empfohlenen Unternehmen eine Bezahlung für seine Vermittlungstätigkeit.

    Der Mann wurde festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft.

    ( Quelle: Morgenweb online vom 21.12.2011 )


  • Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen einen 30-Jährigen erhoben. Ihm wird vorgeworfen eine junge Frau in seiner Wohnung gefangen gehalten zu haben. Angeklagt wird er wegen Freiheitsberaubung, versuchter Geiselnahme und Verstöße gegen die Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz, weil die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auch selbst gebastelten Sprengstoff entdeckte. Nach Angaben des Mannes, wollte er mit der Frau ein Kind zeugen.

    Die junge Frau konnte im August aus ihrem Gefängnis fliehen, indem sie aus dem Fenster der Wohnung sprang. Dabei wurde sie von Anwohnern beobachtet, die die Polizei alarmierten. So konnte der Mann damals schnell festgenommen werden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

    In einem Gutachten soll geklärt werden, ob der Mann zum Tatzeitpunkt schuldfähig war.

    ( Quelle: Welt online vom 23.12.2011 )


  • Im Juli wurde in Bayern eine Leiche gefunden, worauf kurz danach vier Verdächtige festgenommen worden sind. Nun hat die Staatsanwaltschaft Ansbach Anklage wegen Mordes erhoben.
    Die drei Männer und die Frau hatten nach der Tat einen Mietwagen als gestohlen gemeldet. In diesem Auto wurden dann Blutspuren des Opfers gefunden.
    Nach Aussage der Staatsanwaltschaft liegt zwar kein Geständnis der Angeschuldigten vor, allerdings sprechen deren Aussagen sowie diverse Indizien für die Täterschaft. Nur das Motiv konnte noch nicht geklärt werden.
    Das Verfahren wird im nächsten Jahr beginnen. Im Falle eine Verurteilung droht den Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe.

    ( Quelle: Main Post online vom 05.12.2011 )


  • Vor dem Landgericht Münster muss sich ein 44-jähriger Mann wegen versuchten Totschlags verantworten. Eventuell hat der Angeklagte die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen.

    Laut Anklage habe der Mann im Mai seinem 63-jährigen Opfer zunächst Reizgas in die Augen gesprüht und ihm dann mit seinem Messer mehrere Stichwunden zugefügt haben. Ein Stich in den Bauchraum verletzte den Landwirt lebensgefährlich. Das Motiv für die Tat ist noch unklar.

    Möglicherweise hat die Tat etwas mit dem Engagement des Angeklagten im Tierschutz zu tun. Im Prozess sagte der Angeklagte aus, dass er ihn nicht töten wollte. Er sei spazieren gegangen, als ein Auto neben ihm anhielt. Die Insassen hätten ihn gefragt, ob er regelmäßig die Bauernhöfe untersuche und Anzeige wegen Verletzungen des Tierschutzes erstatte. Dann hätten sie ihm gedroht. Kurze Zeit später habe das mutmaßliche Opfer, welches ihn ebenfalls ansprach, ihm gedroht. Darauf sei es zum Streit gekommen. Er habe sich lediglich verteidigen wollen. Nach der Tat haben die zwei Männer gemeinsam Hilfe bei Anwohnern gesucht.

    Der Angeklagte wurde nach der Tat festgenommen und ist momentan in einer Klinik für forensische Psychiatrie untergebracht. Das Messer wurde bei ihm sichergestellt.

    ( Quelle: Westfälische Nachrichten online vom 08.11.2011 )


  • Seit Monaten brannten immer wieder Autos in Berlin – wie zu letzt auch in anderen Großstädten. Das LKA in Berlin hat jetzt vor wenigen Tagen einen ersten Erfolg in der Aufklärung dieser Brandstiftungdelikte erzielen können.

    So konnte ein jetzt ein Mann festgenommen werden in Berlin, der in mehr als 100 Fällen der Brandstiftung an Autos beteiligt gewesen sein soll, von denen er 67 Autos direkt in Brand gesetzt haben soll. Ferner wurden 35 weitere Fahrzeuge durch übergreifende Flammen oder die Hitze beschädigt.

    Der Festgenommene habe demnach schon einige Tage nach der Festnahme ein Geständnis abgelegt wie vermeldet wird. Nun wird er wegen schwerer Brandstiftung angeklagt, da sich in einem Fall ein bewohntes Haus in der Nähe des Tatorts befand und dadurch eine Gefahr für dort wohnende Menschen bestand.

    Durch ein großes Polizeiangebot und der Mithilfe durch die Bundespolizei konnte der mutmaßliche Täter nach Auswertungen von Video-Überwachungen aus Bahnstationen oder Bussen ausfindig gemacht werden. Aufgefallen sei er, da er an den an den Tagen der Brandanschläge mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die entsprechende Gegend gefahren und sich dort auffällig benommen haben soll. Kurz nach Brandsetzung fuhr er dann wieder in die andere Richtung.

    ( Quelle: FAZ, 23.10.2011 )


  • Im Rahmen der Ausschreitungen in Großbritannien kommt es derzeit zu unzähligen Schnellverfahren. Dabei werden die Festgenommenen von der Polizei dem Haftrichtern vorgeführt.

    In Deutschland wäre dies so nicht möglich. Denn anders als in Deutschland ist in Großbritannien nicht die Staatsanwaltschaft die „Herrin über das Ermittlungsverfahren“, sondern die Polizei. Daher erhebt auch die Polizei zunächst eine vorläufige Anklage kurz nach einer Festnahme, welche später jedoch durch eine zweite endgültige Anklage am Ende der Ermittlungen konkretisiert wird. Erst dann wird die Sache an die Staatsanwalt abgegeben. In Deutschland gibt die Polizei die Sache bereits wesentlich früher an die Staatsanwaltschaft ab, welche dann die Ermittlungen leitet und überwacht. Nach Abschluss der Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft (gegebenenfalls) Anklage gemäß § 152 I StPO, beantrag einen Strafbefehl oder stellt das Verfahren ein.

    Außerdem wird der Angeklagte in Großbritannien bereits zu Beginn eines Prozesses zu seiner Schuld befragt. Gesteht der Angeklagte darauf die Tat, kommt es direkt zu einer Verurteilung. In Deutschland wäre auch dies undenkbar. Hier hat das Gericht – auch im Falle eines Geständnisses – noch die Beweisaufnahme durchzuführen. Ein Geständnis führt demnach nicht zwingend zu einer Verurteilung, sofern das Gericht Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussage hat.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 12.08.2011 )


  • Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.02.2010, Az.: 709 Ns 86/09

    Das Amtsgericht Hamburg hat den Angeklagten wegen versuchter Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen á 20 Euro verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte mit Erfolg Berufung ein.
    Der nicht vorbestrafte Angeklagte befand sich im September 2008 auf dem alljährlich stattfindenden „…fest“. Auf diesem kam es, trotz hoher Polizeipräsenz und Wasserwerfern, in den letzten Jahren immer wieder zu Ausschreitungen.

    Der junge Mann war alkoholisiert und vermummt. Zudem hatte er in beiden Hosentaschen je eine Flasche Bier und dazu eine leere Flasche in der Hand. Als er auf zwei Wasserwerfer traf, warf der Angeklagte die leere Flasche gegen einen der beiden Wasserwerfer und visierte dabei den Wassertank an. Damit wollte er nach seiner Aussage zwar keinen Schaden anrichten, aber seinen Missmut über die Polizeipräsenz auf dem Fest demonstrieren. Wie von ihm erwartet, entstanden keine Schäden. Im Anschluss wurde der Mann festgenommen. Dabei verhielt er sich nach Aussagen anwesender Polizeibeamten „ausgesprochen kooperativ und freundlich, obwohl er anlässlich seiner Festnahme zu Boden gebracht und dort mit Einweghandfesseln gefesselt worden war“.

    Nach Ansicht des Landgerichts kann die Verurteilung des Amtsgerichts nicht bestehen bleiben. Grund dafür ist, dass dem Angeklagten nicht einmal ein bedingter Vorsatz der Sachbeschädigung nachgewiesen werden kann.

    Dazu führte das Landgericht aus:

    „Wie sich aus den in Augenschein genommenen Lichtbild des Wasserwerfers ergibt, auf das wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, und wie letztlich allgemein aus der Presseberichterstattung bekannt ist, sind diese Einsatzfahrzeuge der Polizei entsprechend dem Einsatzzweck robust und widerstandsfähig gebaut, da sie gerade in den Situationen zum Einsatz kommen, in denen tumultartige Zustände herrschen und mit umherfliegenden Gegenständen sowie dem gezielten Bewurf dieser polizeilichen Einsatzfahrzeuge zu rechnen ist. Bei einem „bestimmungsgemäßen“ Gebrauch, d.h. im Einsatz bei schweren Ausschreitungen, darf ein Wasserwerfer nicht einfach zu beschädigen sein. Dies gilt auch für mögliche leichte Lackabplatzungen, wie sie durch den Wurf mit einer Flasche auf ein normallackiertes übliches Kraftfahrzeug vorstellbar sind. Ansonsten müsste jeder Wasserwerfer nach einem Einsatz, z.B. beim S…fest, neu lackiert werden.“

    Aus dem genannten Gründen war die Verteidigung erfolgreich und das Landgericht sprach den Angeklagten frei.


  • In der Nacht zum Donnerstag ist es im Hamburger Stadtteil Barmbek in einer Sisha-Bar zu einem heftigen Streit mit anschließender Schiesserei gekommen. Kurz darauf sind Schüsse gefallen. Ein 30-jähriger Mann verlor noch am Tatort sein Leben, ein weiterer 28-Jähriger erlag ein wenig später im Krankenhaus den hiervon getragenen Verletzungen.

    Wie das Hamburger Abendblatt berichtet ging es um einen Streit im Rotlicht-Milieu. Beide Opfer seien demnach „stadtbekannte“ Zuhälter. Ein mutmaßlicher Tatverdächtiger, der nach Medienberichten in das Lokal stürmte und später das Feuer eröffnete, wurde vorläufig festgenommen und soll später vernommen werden. Zudem wurden sechs weitere Männer vorläufig festgenommen, sollen aber mit dem tödlichen Ausgang nichts zu tun haben, wie der Polizeisprecher bestätigt.  Viel mehr ist bislang noch nicht bekannt.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 11.08.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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