Nur wenn die Fotokopie den Anschein einer Originalurkunde erweckt, handelt es sich um eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB.
Die Angeklagten wurden vom Landgericht Oldenburg unter anderem wegen Urkundenfälschung verurteilt. Die Angeklagten sollen mehreren Banken bei Finanzierungsanfragen gefälschte Bonitätsunterlagen, so zum Beispiel Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge, vorgelegt haben.
Dealt jemand gewinnbringend und hat Schulden, so ist davon auszugehen, dass es sich beim Drogenhandel um Beschaffungskriminalität handelt.
Der Angeklagte wurde vom Landgericht Dresden wegen bewaffnetem unerlaubtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde abgesehen. Dagegen wehrte sich die Strafverteidigung mit der Revision zum BGH.
Das Landgericht Osnabrück hat den Angeklagten wegen Diebstahls mit Waffen, Urkundenfälschung in zwölf Fällen, davon in sechs Fällen in Tateinheit mit Betrug, wegen Betruges und versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten.
Es müssen sich 14 Angeklagte wegen des Handels mit so genannten Schrottimmobilien zu überhöhten Preisen vor dem Darmstädter Landgericht verantworten. Die Angeklagten sollen mehr als 100 Häuser verkauft haben. Dazu hätten sie eine Finanzierung angeboten und unter Vorlage falscher Dokumente Darlehen bei Banken ertrogen. Die Banken zahlten ca. 14,3 Millionen an Darlehen aus. Die Anklage lautet daher auf bandenmäßige Urkundenfälschung und Betrug.
Aufgrund der vielen Angeklagten wird der Prozess jedoch nicht in Darmstadt, sondern im Frankfurter Justizzentrum abgehalten.
(Quelle: FAZ vom 25.08.2010 Nr. 196, S. 14)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner