Das AG Wilhelmshaven hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt und eine Sperrfrist von drei Jahren für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt.
Die vom Strafverteidiger des Angeklagten eingelegte Berufung wurde vom Landgericht Oldenburg verworfen. Das LG stellt hierzu fest, dass der Angeklagte, der seit 1998 nicht mehr über eine deutsche Fahrerlaubnis verfügte und gegen den eine Sperrfrist bis September 2007 verhängt worden sei, im Jahre 2006 in Polen eine Fahrerlaubnis erworben habe. Im Oktober 2008 habe der Angeklagte eine Straße in Wilhelmshaven befahren. Er habe jedoch nach Ablauf der Sperrfrist keinen Antrag gestellt von der polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen zu dürfen.
Dagegen legte der Angeklagte Revision ein.
Vor dem Landgericht Baden-Baden wird derzeit ein Fall von schwerem Kindesmissbrauch verhandelt. Einem Mann aus Rastatt wird vorgeworfen, dass er seine damals 9-jährige Stieftochter mindestens zwei Jahre hinweg hundertfach zum Beischlaf und anderen sexuellen Handlungen gezwungen haben soll. Er drohte dem aus Indonesien stammende Mädchen, dass er sie zurück in ihre Heimat in ein Kinderheim schicken werde, wenn sie sich wehre.
zudem soll er das Mädchen in den Jahren von 2008 bis 2010 immer wieder an andere Männer verkauft haben. Die Männer durften sich gegen Geld an dem Mädchen vergehen oder kinderpornografische Fotos von ihr machen.
Der Angeklagte will während des Prozess voraussichtlich auf Anraten der Verteidigung ein Geständnis ablegen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 15.03.2011 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner