Frankreich

  • Werden illegal einreisende Ausländer bei einer Grenzkontrolle erwischt, liegt lediglich ein versuchtes Einschleusen vor.

    Das Landgericht Arnsberg hat den Angeklagten unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern verurteilt. Der Angeklagte soll für eine in Frankreich agierende Schleuserorganisation Fahrer angeworben und je Vermittlung 500 Euro erhalten haben. Einer der von ihm angeworbene Fahrer wurde bei einer Schleuserfahrt von Frankreich nach Großbritannien mit 16 nichteuropäischen Ausländern auf der Ladefläche im englischen Fährhafen Ramsgate erwischt.

    Die Strafverteidigung legte gegen das Urteil Revision ein. Denn werden die Personen bereits bei der Grenzkontrolle entdeckt, fehlt es an einer Vollendung der Tat und es bleibt (lediglich) bei einem Versuch:

  • Die Staatsanwaltschaft erhob am 08.04.2010 Anklage gegen einen Angeklagten mit Wohnhaft in Frankreich. Am 05.05.2010 ließ das AG die Anklage zu, eröffnete das Hauptverfahren und verfügte die Terminsladung für den 25.05.2010.

    Die Ladung des Angeklagten wurde per Einschreiben mit Rückschein versandt. Dieser kam als unzustellbar zurück.

    Durch die Geschäftsstelle wurde diese Ladung – angesichts des zwischenzeitlich eingegangen Rückbriefes und entgegen einer Verfügung des zuständigen Richters – nicht an den Angeklagten, sondern gegen Empfangsbekenntnis an dessen Verteidiger zugestellt. Der Verteidiger war nach seiner Strafprozessvollmacht zur Empfangnahme von Ladungen ausdrücklich ermächtigt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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