OLG: „Anstellungsbetrug“ erfordert mangelhafte Arbeitsleistung

Freispruch vom Anstellungsbetrug / Strafverteidigung in der Revision:
Auch nach Urkundenfälschung und Verschweigen von Vorstrafen beim Einstellungsgespräch erfordert ein Anstellungsbetrug den Nachweis eines konkret eingetretenen Schadens, verursacht durch (in Bezug auf den Vergütungsanspruch) mangelhafte bzw. unqualifizierte Arbeitsleistung.
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