Fußfessel

  • Kaum ein Thema ist in den Medien derzeit präsent wie die Gewalt in den Fußballstadien. Nach zahlreichen Ausschreitungen in der Fußball Bundesliga wurden strengere Regelungen und schärfere Gesetze gefordert.

    Im Rahmen der dreitägigen Innenministerkonferenz im Land Fleesensee, auf welcher unter anderem das Thema „Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen“ zur Diskussion stand, äußerte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kritisch und erhöhte den Druck auf Fans und Vereine. Sogar der Einsatz von Fußfesseln sei denkbar.

    Einerseits wurde gefordert, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) noch mehr den Anforderungen der „Task Force Sicherheit“ gerecht wird. Dazu zählen schärfere Eingangskontrollen, qualifiziertere Ordnungskräfte sowie eine verbesserte Videoüberwachung. Des Weiteren sollen auch Pyrotechniken stärkere sanktioniert werden.

    Vertreter der Bundesligavereine und der Fanbeauftragen waren hingegen der Auffassung, dass die Stadien allen Sicherheitsanforderungen gerecht kommen würden. Ein überstürztes Handeln und eine von Populismus getragene Diskussion wären ihrer Meinung nach falsch.

    ( Hamburger Abendblatt, 01.06.2012 )


  • Das Bundsland Baden-Württemberg startete vor wenigen Tagen ein Modellversuch zu den Fußfesseln. Diese sollen dank eines integrierten Senders die elektronische Überwachung des Strafgefangenen ermöglichen, der sich so im Hausarrest statt in der Justizvollzugsanstalt aufhalten könnte.

    Getestet wird der Einsatz der Fußfesseln an 75 Strafgefangenen der Justizvollzugsanstalten Stuttgart, Rottenburg, Heimsheim und Ulm, die deshalb entlassen wurden. Die Testpersonen selber sind nur wegen geringer Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

    Der Hausarrest hat gegenüber den Strafvollzugsanstalten den Vorteil, dass erhebliche Kosten eingespart werden können, der Bestraffungseffekt jedoch nicht verloren gehe, wie ein Sprecher des Stuttgarter Justizministeriums erklärte. Ob sich das Modell als erfolgreich herausstellen wird, bleibt noch abzuwarten.
    (FAZ vom 01.10.2010)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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