Gaspistole

  • Für den erpresserischen Menschenraub muss der Täter die Bereicherung zu einem Zeitpunkt anstreben, an dem er sich noch dem Geschädigten ermächtigt hat.

    Das spätere Tatopfer schoss, weil er zuvor aus der Disco verwiesen wurde, mit einer Gaspistole in die Disco der Angeklagten. Als Folge erlitt einer der Angeklagten Reizungen an den Augen. Mehrere Gäste flohen aus der Gaststätte ohne zu zahlen.

    Am nächsten Tag wollte sich der später Geschädigte entschuldigen. Die Angeklagten schlugen ihn jedoch und hielten ihn in der Gaststätte fest. Ebenfalls forderten sie Schadensersatz vom Geschädigten. Zuerst wollten sie 80.000 Euro, dann 50.000 Euro und letztendlich zumindest 10.000 Euro.

    Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die Angeklagten wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

    Die Staatsanwaltschaft rügt mit ihrer Revision die Verletzung materiellen Rechts und erstrebt die Verurteilung wegen begangenen erpresserischen Menschenraubes gemäß § 239a StGB und hilfsweise wegen Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB.

  • Vor dem Landgericht Gießen ist eine 67-jährige Frau wegen Totschlags angeklagt. Die Juwelierin soll einen 18-jährigen Räuber erschossen haben, als dieser das Juweliergeschäft im Juli vergangenen Jahres überfiel.

    So soll sie den maskierten und mit einer ungeladenen Gaspistole bewaffneten Räuber in einen Nebenraum gelockt haben, in welchem sie eine Waffe aufbewahre. Anschließend griff sie zur Waffe und schoss auf den Jugendlichen, der kurz darauf an einem Kopfschuss starb. Beide sollen sich sogar gekannt haben.

  • Das Landgericht Kleve hat die Angeklagten aus tatsächlichen Gründen vom Vorwurf der gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung freigesprochen.

    Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft ist begründet. Die Staatsanwaltschaft hat den Angeklagten vorgeworfen, gemeinschaftlich mittels Vorhalt einer ungeladenen Gaspistole eine in einer Tankstelle tätige Verkäufern dazu veranlasst zu haben, ihnen einen Geldbetrag von 420 € zu übergeben. Die Tat wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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