Gefängnis

  • In letzter Zeit gelang Inhaftierten immer wieder die Flucht aus Justizvollzugsanstalten. Da stellt sich natürlich die Frage: Ist der Gefängnisausbruch eigentlich strafbar? Grundsätzlich ist der Ausbruch aus einem Gefängnis in Deutschland nicht strafbar. Bereits im 19. Jahrhundert respektierte der deutsche Gesetzgeber den natürlichen Drang nach Freiheit. Aus diesem Grund sollte niemand aufgrund eines Ausbruches erneut bestraft werden.

    Es gibt jedoch einige Fallstricke, die in der Praxis doch zur Strafbarkeit führen können.

  • Der Fall Uli Hoeneß hat die Frage aufgeworfen, wonach sich Strafe und konkrete Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung richten. Welche Kriterien werden in der Rechtsprechung berücksichtigt und wirken sich diese strafschärfend oder strafmildernd aus?

    Im Jahr 2008 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Höhe der hinterzogenen Geldsumme bei der Steuerhinterziehung ein entscheidender Faktor bei der Strafzumessung ist. Dabei wurde auch grundsätzlich geklärt, ab welcher Hinterziehungssumme welche Strafe droht.

  • Böse Zungen behaupten, dass es in deutschen Gefängnissen mehr Drogen geben würde als außerhalb der Gefängnismauern. Daher verwundert es auch kaum, dass es wegen Betäubungsmitteln in Justizvollzugsanstalten immer wieder zu strafrechtlichen Verfahren kommt.

  • Die Heiratsschwindelei ist kein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch. Der Heiratsschwindler wird, sofern er den Tatbestand erfüllt, als einfacher Betrüger vor den Strafgerichten verurteilt. Für den Betrug (§ 263 StGB) sieht das Strafrecht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
    Dass die Gerichte von diesem Strafrahmen auch teilweise Gebrauch machen, erlebte kürzlich ein Mann vor dem Amtsgericht Würzburg. Ein ehemaliger Ingenieure machte einer Rentnerin schöne Augen. Er erzählte ihr, dass ihm mehrere Immobilien gehören würden. Er würde aber noch Geld für die Renovierung benötigen.

  • Vor wenigen Sekunden ist es über die Ticker gelaufen: Der in Olso wegen 77-fachen Mordes angeklagte Anders Breivik wurde für seine Taten auf der norwegischen Insel Utøya sowie in der Stadt Oslo für schuldig gesprochen und wird zu einer Gefängnisstrafe von 21 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Richter hatten den 33-jährigen Mann für zurechnungsfähig gehalten.

  • Im März hatten sich Union und FDP im Rahmen des Koalitionsgipfels auf die gesetzliche Bestimmung eines Warnschussarrests geeinigt. Dies war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen.

    Im April hatte dann zunächst das Kabinett eine entsprechende Vorlage des Bundesjustizministeriums gebilligt und nun auch der Bundesrat.

  • Der Prozess um den Reemtsma-Enführer Thomas D. vor dem Landgericht Hamburg ist derzeit in aller Munde. Neben der versuchten Erpressung aus dem Gefängnis heraus und der immer noch offenen Frage nach dem Großteil des Lösegelds soll Thomas D. nun ausgerastet sein, da er sich weigerte, eine „Schlafbrille“ aus Sicherheitsgründen auf dem Weg zum Gericht zu tragen.

    So bedrohte er die Vollzugsbeamten während des Transports, er werde nächstes Jahr einen Beamten bedrohen. Sodann habe er „Ich besorge mir eine Kalaschnikow, und dann wird Hamburg schon sehen“ gesagt, wie die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner zitierte. Sein Strafverteidiger beschwichtigt und erklärt, sein Mandat habe lediglich Dampf abgelassen. Nur die Bezeichnung „Schwuchtel“ räumte er ein.

    Im Jahre 1996 wurde Jan Philipp Reemtsma entführt und ein Lösegeld in zweistelliger Millionenhöhe bezahlt.

    ( Quelle: n-tv, 17.10.2011 )


  • Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den „Reemtsma-Entführer“ Thomas D. Ihm wird versuchte Anstiftung zu einer räuberischen Erpressung vorgeworfen. Laut Ermittlungen soll er aus dem Gefängnis geplant haben, seinen eigenen Bruder entführen zu lassen. Dabei hatte er den Plan einen Freund zu einer erneuten Erpressung anzustiften.
    Thomas D. war der Drahtzieher im Fall um die Entführung des Millionärs Reemtsma und wurde damals zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe endet bald. Ebenfalls verurteilt wurde sein Bruder.
    Der Plan des Mannes wurde entdeckt, als seine Post aus dem Gefängnis kontrolliert wurde. Zunächst hatte er offenbar vor, dass Komplizen seinen Bruder bei dessen Entlassung aus dem Gefängnis abholen sollen. Danach sollte er nach Spanien entführt werden. Grund dafür seien die Beträge, die von der Erpressung gegen Reemtsma übrig sind auf die der Bruder eventuell Zugriff hat.

    Thomas D. sei wohl untherapierbar, sodass Gutachter befürchten, er könne in Freiheit kein normales Leben führen. Dies zeige auch sein Verhalten in der Haft, wo er mehrfach versuchte, Vollstreckungsbeamte zu verletzen.
    Eventuell wird Thomas D. das Gefängnis gar nicht erst verlassen.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 07.10.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt