Ein Polizist wurde wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (§ 353b StGB) vom Landgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen verurteilt. Unter anderem soll der verurteilte Polizeibeamte aus dem zentralen Verkehrsinformationssystem des deutschen Kraftfahrtbundesamtes ZEVIS Daten gesammelt und an einen befreundeten Bordellbetreiber weitergereicht haben.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner