Das Ermittlungsverfahren wegen Wahlfälschung (§ 107a StGB) gegen Giovanni Di Lorenzo, den Chefredakteur der „Zeit“ , ist von der Staatsanwaltschaft Hamburg gem. § 153a StPO gegen die Zahlung einer Geldauflag vorläufig eingestellt worden. Die genaue Höhe der Geldauflage wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht angegeben. Laut dem „Hamburger Abendblatt“ soll es sich jedoch um eine „namhafte“ finanzielle Auflage handeln.
Das Strafverfahren gegen den bekannten Journalisten wird endgültig eingestellt, wenn die vollständige Geldauflage gezahlt ist.
Auf dem Rechner des Angeklagten wurden kinderpornographische Dateien gefunden. Der 35-Jährige, der sich selbst als pädophil bezeichnet, kann sich jedoch nicht erklären, wie diese „Kinderpornos“ auf seinen Rechner gekommen sind. Vor dem Amtsgericht erklärte er, dass er häufig Daten anderer Leute kopiere, hierbei können möglicherweise die Fotos mit überspielt worden sein. Der Mann selbst wurde auffällig, als er Kinder im Freibad gefilmt haben soll.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner