BGH: Eine mangelhafte Sachverhaltsaufklärung führt zur Aufhebung des Urteils

Urteil nicht ausreichend plausibel begründet und somit aufgehoben (BGH-Revision): Für eine Verurteilung wegen Erpressung (hier bei räuberischer Erpressung im Prostitutionsgewerbe mit versuchtem EC-Kartenmissbrauch) muss das Gericht, um strafrechtlichen Anforderungen zu genügen, zunächst einmal die Bedrohungslage hinreichend aufklären.
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