Der Angeklagte wurde vom LG wegen Mordes in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
Dagegen wandte sich der Angeklagte mit dem Rechtsmittel der Revision.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner