Der seit September 2010 laufende Prozess in Stuttgart gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker ist nun beendet und ein Urteilsspruch erfolgt: Die 59-jährige Frau wurde wegen Beihilfe zum Mord an dem damaligen Generalstaatsanwalt Siegfried Buback im Jahre 1977 zu einer Haft von vier Jahren verurteilt, wovon zweieinhalb Jahre als bereits verbüßt gelten.
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2011, Az.: 1 Ss 133/11
Das Landgericht Koblenz hat den Angeklagten in der Berufung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines zur Tatzeit 12-jährigen Mädchens in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Dabei hat die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten gewertet, dass das Opfer erst zwölf Jahre alt war und damit noch erheblich unter der Schutzaltersgrenze von vierzehn Jahren lag. Hiergegen richtet sich die Revision.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner