Die Verwaltungsbehörden dürfen sich auch nicht auf ein mögliches Urheberrecht des Herstellers berufen.
Die Zentrale Bußgeldstelle warf einem Autofahrer vor, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Der Strafverteidiger des Fahrers beantragte daraufhin bei der Behörde Akteneinsicht. Diese wurde ihm aber nur zum Teil gewährt und so beantragte der Rechtsanwalt eine gerichtliche Entscheidung.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner