Dealt jemand gewinnbringend und hat Schulden, so ist davon auszugehen, dass es sich beim Drogenhandel um Beschaffungskriminalität handelt.
Der Angeklagte wurde vom Landgericht Dresden wegen bewaffnetem unerlaubtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde abgesehen. Dagegen wehrte sich die Strafverteidigung mit der Revision zum BGH.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner