Haarprobe
Mit dem Begriff „Haarprobe“ wird in der Regel die Entnahme von DNA-Partikeln an einem Verdächtigen oder einem freiwillig gemeldeten Menschen im Wege des DNA-Vergleichs mit Spuren an einem Tatort benannt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Mit dem Begriff „Haarprobe“ wird in der Regel die Entnahme von DNA-Partikeln an einem Verdächtigen oder einem freiwillig gemeldeten Menschen im Wege des DNA-Vergleichs mit Spuren an einem Tatort benannt.