Hackerangriff

  • Käufer der Software „Blackshades“ bekommen momentan Besuch von der Polizei und werden mit einem Strafverfahren konfrontiert. Mit „Blackshades“ können fremde Rechner übernommen, ausspioniert und kontrolliert werden. Alleine der Erwerb der „Hackersoftware“ reichte dem Amtsgericht Gießen aus, um einen Anfangsverdacht für eine Straftat zu bejahen und die Hausdurchsuchung zu beschließen.
    Ähnlich wie im Fall Edathy wird hier vom legalen Erwerb der Software auf die mögliche Begehung von weiteren Straftaten geschlossen.

  • Bereits SONY konnte mehrfach negative Schlagzeilen machen, als Hacker erfolgreiche einen riesigen Kundenstamm an Daten knacken und an sich nehmen konnten. In der Vergangenheit ist es öfters zu großen Hackerangriffen gekommen. In einigen Fällen wollen die Hacker jedoch nur auf Sicherheitslücken aufmerksam machen und sich nicht bereichern an den Daten.

    So verhält es sich anscheinend auch in dem neusten Fall. Jetzt sollen sich Hacker der Hackergruppe D33Ds Company den Zugang zu den Kundendaten von Yahoo verschafft und dadurch die Zugangsdaten von 450.000 Nutzern erhalten haben. Hierbei sollen sie eine Sicherheitslücke ausgenutzt haben.

    Unklar ist, welche Dienste von Yahoo betroffen sind. Einige Medien sprechen von dem Voice Angebot, aber auch der E-Mail Dienst könnte hiervon betroffen sein. Yahoo bestätigte die Panne und erklärte, die Sicherheitsvorkehrungen umgehend zu verbessern.

    Laut Angaben der Hacker wollen sie vor gravierenden Sicherheitslücken des Internetanbieters warnen und dies als ein „Weckruf“ in Richtung der Verantwortlichen von Yahoo sehen. Demnach war einerseits die Datenbank vor Zugriffen nicht genügend gesichert und anderseits waren die Daten der Kunden unverschlüsselt.

    ( Quelle: n-tv, 12.07.2012 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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