BGH: Erinnerungslücken bei Zeugen begründen den Verdacht der Themenvermeidung

Strafverteidigung in der Revision, bei ungeklärten Sexualkontakten der Beteiligten: Beruft sich ein Zeuge nach sexuellem Missbrauch von Widerstandsunfähigen auf Erinnerungslücken, besteht begründeter Verdacht für eine Themenvermeidung.
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