Die Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Drogen

Drogenhandel: Grundsätzlich ist der Straftäter nur beim eigennützigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach dem BtmG zu verurteilen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht- Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Die Droge Haschisch stammt von den Cannabis Hanfpflanze ab und fällt unter das Betäubungsmittelstrafrecht, so dass der Erwerb, das Handeltreiben oder auch die Herstellung unter Strafe steht.
Drogenhandel: Grundsätzlich ist der Straftäter nur beim eigennützigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach dem BtmG zu verurteilen.
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Die Einziehung von Drogen oder sonstigen Eigentumsgütern des wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Drogen) Angeklagten sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und insbesondere Eigentumsverhältnisse aufzuklären.
Weiterlesen … BGH: Zum Umfang der erforderlichen Strafzumessungserwägungen in der Urteilsbegründung
Eppendorf-Unfall: Polizei gibt weitere Details wie die Geschwindigkeit des Fahrers nach dem schweren Autounfall in Eppendorf am Eppendorfer Baum in Hamburg mit vier toten Opfern.
Weiterlesen … Polizei nimmt Stellung zu Unfallablauf am Eppendorfer Baum
Gegen den Verursacher des tödlichen Autounfalls am Eppendorfer Baum, der mit viel zu hoher Geschwindigkeit in die Menschenmenge gefahren ist, wurden nun von der Polizei eingeleitet.
Weiterlesen … Ermittlungen gegen Unfallverursacher von Hamburg eingeleitet