Hauptbahnhof

  • Quelle: Pressemitteilung Nr. 012/2012 vom 23.01.2012

    Der 5. Strafsenat des BGH bekräftigt die Verurteilung des wegen Mordes Angeklagten, der einen 19-jährigen Iraker nahe des Hauptbahnhofes in Leipzig erstach. Die Revision war somit nicht erfolgreich.

    Pressemitteilung:

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an einem 19jährigen Iraker in Leipzig

    Der zur Tatzeit 32 Jahre alte, beträchtlich vorbestrafte Angeklagte erstach am 24. Oktober 2010 in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofes einen 19jährigen Iraker. Nach den Feststellungen des Landgerichts Leipzig beging er die Tat aus Ausländerhass. Er befand sich dabei wegen starker Alkoholisierung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Angeklagten wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und ordnete Sicherungsverwahrung an.

    Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Beschluss vom 10. Januar 2012 – 5 StR 490/11

    Landgericht Leipzig – 1 Ks 306 Js 51333/10 – Urteil vom 8. Juli 2011

    Karlsruhe, den 23. Januar 2012

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Telefax (0721) 159-5501


  • In wenigen Tagen beginnt der Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg Mitte wegen fahrlässige Tötung gegen den damals 73-jährigen Autofahrer, der vor rund anderthalb Jahren am Hauptbahnhof in Hamburg beim Ausparken mit seinem Fahrzeug auf dem Parkplatz rückwärts in eine Familie gefahren war und dabei einen 4-jährigen Jungen tödlich verletzte. Aber auch die 32-jährige Mutter erlitt schwere Verletzungen.

    Wie es zu dem Unfall gekommen war, ist bislang nicht gänzlich geklärt. Es wird vermutet, dass der Rentner die Pedale verwechselt hatte. Der Fahrer sowie die Beifahrerin erlitten ebenfalls einen schweren Schock.

    Der Unfall ereignete sich am 11. Mai 2009 – nun drohen dem Angeklagten bis zu 5 Jahre Haft.

    ( Hamburger Abendblatt, 20.10.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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