Hausdurchsuchung

  • In Hamburg wurde in dieser Woche ein Polizeibeamter von seinen eigenen Kollegen festgenommen. Der Polizist soll gemeinsam mit drei Komplizen aus dem Rotlichtmilieu Hausdurchsuchungen fingiert und so Bargeld in Höhe von 12.000 Euro zu Unrecht entwendet haben.

    Das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) der Polizei Hamburg ermittelt gegen den 30-jährigen Polizeibeamten, der nun selbst einen guten Strafverteidiger benötigt. Neben seiner Wohnung wurde auch sein Büro bei der Polizei durchsucht. Ferner gab es Durchsuchungen bei drei weiteren Beschuldigten.

  • Das neue Jahr naht und damit auch Silvester. Viele kaufen ihre Böller und Raketen für das Silvesterfeuerwerk auch in diesem Jahr über das Internet, zum Teil auf osteuropäischen Märkten ein. Wer dabei nichtzertifizierte Feuerwerkskörper erwirbt oder nach Deutschland einführt, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz (SprenG) strafbar. Je nach Einzelfall kann dafür eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen. Für die Einleitung solcher Verfahren reicht ein einzelner Knallkörper oftmals schon aus.

    Aus gutem Grunde rufen Zollkontrollen und Durchsuchungsbeschlüsse immer häufiger die Zunft der Strafverteidiger auf den Plan. Denn immer öfter richten sich Durchsuchungsbeschlüsse nicht mehr nur gegen die Internetanbieter, welche den Einkauf auf dem deutschen Markt verbotener Produkte und Dienstleistungen ermöglichen, sondern im Falle der Pyrotechnik zum Beispiel auch gegen die Käufer, die ihre Böller kurz zuvor über das Darknet erworben haben.

    In Folge ihrer Online-Bestellung erhielten Käufer der Webseite Pyrofans.eu in den vergangenen Tagen vermehrt Vorladungen vom Zoll. Ausgangspunkt einer solchen Vorladung ist häufig, dass Verkäufer aufgeflogen sind und Zoll und Staatsanwaltschaft anschließend Käufer aus deren Kundendatenbank ermitteln. Käufer von Pyrofans.eu erhalten so eine Zoll-Vorladung, einen Anhörungsbogen oder sogar eine Hausdurchsuchung wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

  • Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen hunderte Polizisten mehrere Objekte in ganz Deutschland. Die Hausdurchsuchungen stehen im Zusammenhang mit den Randalen beim G20-Gipfel  und richten sich  gegen Mitglieder der linken Szene.

    Spezialeinheiten und Ermittler der Landeskriminalämter waren unter anderem in Hamburg, Göttingen (Niedersachsen), Bonn, Köln (NRW), Stuttgart (Baden-Württemberg) und Neuwied (Rheinland-Pfalz) im Einsatz. Federführend für die Aktion ist die Soko „Schwarzer Block“ der Polizei Hamburg. Die Sonderkommission teilte inzwischen mit, dass die Razzien im Zusammenhang mit den tagelangen Ausschreitungen und schweren Straftaten während des G20-Gipfels im Juli stünden. Ermittelt werde unter anderem wegen schwerem Landfriedensbruch.

  • Die Polizei geht aktuell mit internationalen Razzien gegen mutmaßliche Betreiber von mehreren Usenet-Boards vor. Den Betroffenen wird vorgeworfen, Abos für den Zugang zu illegalen Kopien von Filmen, Musik und Computerspielen angeboten zu haben. Ein Millionen-Geschäft, welches sich auch an deutsche Nutzer richtete.

    Bundesweit hat die Polizei Hausdurchsuchungen gegen die Betreiber durchgeführt. Im Rahmen der Hausdurchsuchungen wurden mehrere Personen in Deutschland festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bekannt. Die Ermittlungen richteten sich gegen die deutschen Betreiber von Boards, auf denen Verlinkungen für illegal im Usenet herunterzuladende Dateien ausgetauscht wurden. Meistens ging es dabei um bekannte Filme, Serien, Computerspiele und Musik-Dateien.

    Unter anderem wurden die Seiten town.ag, usenetrevolution, nfo-underground.xxx und usenet-town.com sowie die Usenet-Provider speeduse.net und ssl-news.info stillgelegt. Andere Boards seien auf Grund der Ermittlungen freiwillig offline gegangen. Darunter Ghost of Usenet, Usenet Space Cowboys, Wolfsteamers und Lords of Usenet. Neben deutschen Räumlichkeiten sind auch Geschäftsräume in den Niederlanden, Frankreich, Kanada, der Schweiz und San Marino durchsucht worden.

  • Käufer der Software „Blackshades“ bekommen momentan Besuch von der Polizei und werden mit einem Strafverfahren konfrontiert. Mit „Blackshades“ können fremde Rechner übernommen, ausspioniert und kontrolliert werden. Alleine der Erwerb der „Hackersoftware“ reichte dem Amtsgericht Gießen aus, um einen Anfangsverdacht für eine Straftat zu bejahen und die Hausdurchsuchung zu beschließen.
    Ähnlich wie im Fall Edathy wird hier vom legalen Erwerb der Software auf die mögliche Begehung von weiteren Straftaten geschlossen.

  • Im Oktober hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer insoweit erfolgreichen Verfassungsbeschwerde sich erneut mit den Anforderungen eines Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens befasst.

    Im Rahmen des Beschlusses weist das Bundesverfassungsgericht erneut darauf hin, dass es sich bei einer Wohnungsdurchsuchung um einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen handelt und es vor diesem Hintergrund eines besonderen Rechtfertigungsbedürfnisses bedarf, um einen Durchsuchungsbeschluss zu erlassen. Sowohl Anlass als auch Durchführung der Durchsuchung unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

  • Kim Schmitz alias Kim Dotcom kämpft im Megaupload-Prozess in Neuseeland um seine Millionen. Nun hat er einen ersten Teilerfolg erzielt und erhält einen Teil seines beschlagnahmten Vermögens zurück.

    Der gebürtige Kieler wehrte sich vor neuseeländischen Gerichten gegen die Auslieferung an den USA. Dort wird gegen ihn wegen Verstößen gegen das Urheberrecht ermittelt. Mit seinem Filehoster Megaupload gab er Benutzern die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Dateien auszutauschen. Dabei unterstellt die US-Regierung, dass das Unternehmen solches illegale Handeln ganz gezielt unterstützte.

    Für die Strafverteidigung im Verfahren braucht der Megaupload-Betreiber jedoch einiges an Geld. Eine Richterin hat ihm nun umgerechnet rund 3,8 Millionen Euro aus seinem Vermögen zugesprochen, damit er laufende Anwaltskosten zahlen kann. Ebenfalls darf er beschlagnahmte Autos verkaufen und dessen Erlös nutzen.
    Bei einer Hausdurchsuchung wurden im Januar neben vielen Luxusgütern auch Staatsanleihen im Werte von rund 10 Millionen US-Dollar gefunden. Die US-Behörde hat das Geld beschlagnahmen lassen, um gegebenenfalls Schadensersatz an Künstlern und Vertriebsfirmen, die durch Megaupload geschädigt worden sein sollen, ausschütten zu können. Kim Dotcom selbst drohen in den USA bis zu 20 Jahren Haft.

    ( Quelle: FTD, 29.08.2012 )


  • Im Kampf gegen die Kinderpornografie ist es vor wenigen Tagen im Rahmen der von Interpol geleiteten „Operation Tornado“ zu einem großen Schlag gekommen. In der Folge wurde jetzt eine hohe Anzahl an Ermittlungsverfahren eingeleitet. Davon sind auch viele Deutsche betroffen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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