Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 032/2012 vom 09.03.2012
In einer interessanten Entscheidung entschied der Senat des BGH, dass das Hausrecht eines Hotelbetreibers dahingehend zu verstehen sei, dass Gästen aufgrund der politischer Zugehörigkeit in Form des Hausverbotes eine Absage nach Buchung eines Aufenthaltes erteilt werden könne.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner