hells angels

  • Die strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des BVerfG.

    Der Angeklagte wurde vom Landgericht Erfurt wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Wohnungseinbruchs, Diebstahls, vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung, Beleidigung in drei Fällen, davon in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Bedrohung sowie wegen Nötigung in zwei Fällen, davon in einem Fall versucht, zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

    Das Mitglied der Bandidos hat einen Rivalen der Hells Angels mit einer Machete niedergestreckt und soll dabei den Tod des Mannes beabsichtigt haben. Das Landgericht erkannte in der Tat niedere Beweggründe. Die Sicherungsverwahrung wurde vom Gericht dagegen nicht angeordnet, da es an den formellen Voraussetzungen fehlen würde.

    Gegen die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung wehrt sich die Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Revision.

  • Ein ehemaliges Mitglied der Hells Angels musste sich vor dem Amtsgericht Rüsselsheim verantworten. Vor zwei Jahren hörte das Wiesbadener Landeskriminalamt ein Telefongespräch aus der Rockerszene ab. In dem Gespräch unterhielten sich zwei Mitglieder der Hells Angels mit einer Polizeibeamtin. Im Gespräch ging es hauptsächlich um Drogen. Am Ende forderte die Beamtin erst 50 und später 20 Euro.

    Die Polizei ging davon aus, dass hiermit 50.000 Euro bzw. 20.000 Euro gemeint wären. Die Behörde war bestürzt, dass die Polizistin anscheinend geheime Polizei-Informationen verkauft hätte. Die Polizistin gab später zu, dass sie Drogensüchtig sei und mehrfach Drogen mit dem Angeklagten konsumiert hätte. Sie wurde bereits in einem anderen Verfahren zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

    Der Angeklagte, der schon seit einiger Zeit kein Mitglied der Rockergruppe mehr ist, bestritt jedoch jeden Handel mit Drogen. Die Polizistin selbst musste daraufhin als Zeugin aussagen. Dabei verwickelte sie sich in Widersprüche bezüglich Ort, Zeit und konsumierte Menge.

    Im weiteren Verfahren stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei den 70 Euro um keine 70.000 Euro, sondern tatsächlich um 70 Euro handelte. Diese hatte der Angeklagte sich fürs Tanken geliehen. Am Ende forderte nicht nur die Strafverteidigung einen Freispruch, sondern auch die Staatsanwaltschaft. Das Gericht folgte diesem. Das Urteil ist rechtskräftig.


  • Wie Polizeisprecher Volker-Alexander Tönnies in Berlin mitteilte, wurden am Mittwoch elf Wohnungen von ehemaligen Hells Angels in Sachsen, Brandenburg und Baden-Württemberg durchsucht. Rund 100 Beamten sollen an der Aktion beteiligt gewesen sein, zu Festnahmen kam es jedoch nicht.

    Die Razzia steht in Verbindung mit der im Mai aufgelösten Berliner Hells Angels-Gruppierung. Ziel der Durchsuchungen soll – laut Tagesspiegel – das Auffinden von Beweisen bezüglich der Rechtsmäßigkeit des Vereinsverbots sein. Neben Kleidungsstücken mit den verbotenen Insignien des Klubs, wurden auch Computer und Datenträger beschlagnahmt. Auf letzteren erhoffen die Ermittler sich neue Informationen über die Strukturen der Hell Angels und deren Vereinsvermögen.

    Die Hells Angels „Berlin City“ wollen gegen das Vereinsverbot vor dem Verwaltungsgericht klagen.

    ( Quelle: Tagesspiegel, 01.08.2012 )

  • Das Landgericht Koblenz hat den Angeklagten unter anderem wegen Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte Mitglied der „Hells Angels“. Ihm wurde bekannt, dass es zu einem Angriff des verfeindeten Rockerclubs „Bandidos“ kommen sollte.
    Zeitgleich ermittelten Strafverfolgungsbehörden gegen Mitglieder der Hells Angels, wobei Durchsuchungsbeschlüsse – unter anderem gegen den Angeklagten – erlassen wurden.

  • Das Landgericht Kiel hat einen ehemaligen Anhänger der Rocker-Szene unter anderem wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei, schwerer Körperverletzung sowie versuchter Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Gerichts war er Angeklagte für Angriffe auf ehemalige Mitglieder oder Mitglieder anderer Gruppierungen mitverantwortlich. Zudem soll er zwei Frauen der Prostitution zugeführt haben.
    Im Prozess sagte der Angeklagte über innere Strukturen der Hells Angels aus. Seine Aussagen führten unter anderem zu großen Razzien. Aus diesem Grund befindet sich der Angeklagte momentan im einen Zeugenschutzprogramm.
    Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Die Strafverteidigung forderte eine Strafe von maximal drei Jahren, insbesondere wegen seiner Rolle als Hauptbelastungszeuge.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 15.06.2012 )


  • Der Bundesgerichtshof über den Tag, an dem an Stelle eines scheinbar erwarteten Bandidos-Mitglieds ein scheinbar nicht erwartetes SEK-Einsatzkommando (zur falschen Zeit) vor der (falschen) Tür eines Mitglieds der Hells Angels erschien, wodurch offenbar versehentlich ein Polizist erschossen wurde – über die angenommene irrtümliche Rechtfertigung der Notwehr bei der Tötung eines Polizeibeamten (Totschlag) und dem daraus schließlich resultierenden (nachträglichen) Freispruch von der wohl irrtümlich in der vorangegangenen Instanz verhängten Freiheitsstrafe.

  • Das Landegericht Hamburg verhandelt einen Prozess gegen einen mutmaßlichen Angehörigen des Rockerclubs „Hells Angels“. Dem 20-Jährigen wird vorgeworfen innerhalb von sechs Monaten Zuhälterei, Menschenhandel, Körperverletzung, Waffenbesitz, Drogenhandel, Vergewaltigung und einen versuchter Mord begangen zu haben.
    Der versuchte Mord soll demnach so abgelaufen sein, dass er heimtückisch, aus einem fahrenden Auto mehrere gezielte Schüsse auf zwei Männer abgegeben habe, welche jedoch ihr Ziel verfehlten.

    Bei einer Verurteilung droht dem Mann, aufgrund seines Alters, eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 21.05.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt