Die Aareal Bank konnte als erste deutsche Bank einen Teil ihrer staatlichen Kapitalhilfen zurückzahlen. Dabei fließen 150 Millionen Euro zurück an den Bankenrettungsfond Soffin. Auf die weitere Rückzahlung der dann noch ausstehenden 375 Millionen Euro wollte sich die Aaareal Bank noch nicht festlegen.
Zunächst war geplant, dass die Rückführung der staatlichen Hilfe erst Anfang 2011 erfolgen sollte, jedoch konnte dies aufgrund der guten geschäftlichen Entwicklung nun ein halbes Jahr früher beginnen.
Neben der Aareal Bank haben die Commerzbank, die Hypo Real Estate und die West LB Gelder von Soffin erhalten. Die Aareal Bank ist jedoch die einzige, die bereits mit der Rückzahlung begonnen hat.
(FAZ vom 29.06.2010 Nr. 147, S. 12)
Das Landgericht München I hat entschieden, dass die vollständige Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) keinen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt. Es klagten fast 40 ehemalige Aktionäre gegen ihren Zwangsausschluss aus dem Unternehmen. Nach ihrer Ansicht war der sog. „squeeze-out“ formell und materiell fehlerhaft gewesen. Eigentlich setzt ein „squeeze-out“ voraus, dass sich 95% der Aktien in der Hand eines Anlegers befinden. In diesem Fall hielt der Bund jedoch nur etwas mehr als 90% der Aktien. Wegen des Bankenrettungsgesetzes reichten in diesem speziellen Fall der HRE aber breits 90% zum Zwangsausschluss aus.
Aufgrund der dramatischen Lage der HRE bestand keine Alternative. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass „die Folgen einer Insolvenz desaströs gewesen wären“. Es sei zudem nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen worden. „Es kann Mittel geben, in denen jedes andere Mittel ausgeschlossen ist, um den Finanzmarkt zu stabilisieren“, so der Vorsitzende Richter. Jedoch liege keine Enteignung vor.
(FAZ vom 11.06.2010 Nr. 132, S. 20)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner