illegal

  • Werden illegal einreisende Ausländer bei einer Grenzkontrolle erwischt, liegt lediglich ein versuchtes Einschleusen vor.

    Das Landgericht Arnsberg hat den Angeklagten unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern verurteilt. Der Angeklagte soll für eine in Frankreich agierende Schleuserorganisation Fahrer angeworben und je Vermittlung 500 Euro erhalten haben. Einer der von ihm angeworbene Fahrer wurde bei einer Schleuserfahrt von Frankreich nach Großbritannien mit 16 nichteuropäischen Ausländern auf der Ladefläche im englischen Fährhafen Ramsgate erwischt.

    Die Strafverteidigung legte gegen das Urteil Revision ein. Denn werden die Personen bereits bei der Grenzkontrolle entdeckt, fehlt es an einer Vollendung der Tat und es bleibt (lediglich) bei einem Versuch:

  • Im Verfahren gegen Kim Schmutz und das Projekt Megaupload werden immer mehr Pannen und Formfehler bekannt. Zum einen wurde die Strafanzeige dem Unternehmer nie zugestellt, was jedoch eine wichtige Formvorschrift darstellt nach dem amerikanischen Recht, und zum anderen war die Durchsuchung des privaten Grundstücks in Coatesville offenbar illegal aufgrund eines Formfehlers.

  • Der wegen Mordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler verurteilte Markus Gäfgen geht nun in einem Zivilprozess gegen das Land Hessen vor und fordert Schmerzensgeld.

    Nachdem Gäfgen im Jahre 2002 Jakob von Metzler entführt und getötet hatte, soll er in einem Verhör durch die Polizei mit Folterandrohung zur Benennung des Verstecks des Jungen gebracht worden sein. Gäfgen erklärte, dass er von einem Vernehmungsbeamten geschlagen und mit Schmerzen, Vergewaltigung, einem Wahrheitsserum und sogar mit dem Tod bedroht worden sei. Seitdem leide er an posttraumatischen Spätfolgen der illegalen Polizeimethoden.
    Der Vernehmungsbeamte hingegen bestritt den Vorwurf in Details. Zwar habe der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner ihn beauftragt, den leugnenden Gäfgen auf Wahrheitsserum und mögliche Schmerzen durch einen einfliegenden SEK-Beamten „vorzubereiten“, aber er habe ihn nicht angefasst oder aus der Nähe bedroht.
    Ein Sachverständiger erklärte vor Gericht, dass Gäfgen eindeutig traumatisiert sei. Jedoch seien viele andere belastende Momente erkennbar. Bereits vor dem Verhör sei das Lügengebäude Gäfgens zusammengebrochen, er habe die eigene Lebensperspektive zerstört, zudem habe er den Tod seines Opfers miterlebt. Nach der Einschätzung des Gutachters sei der Tod des Jungen die für Gäfgen belastendste Erfahrung gewesen. Die Androhung der Folter könne die bereits vorhandene psychische Störung noch graduell verstärkt haben.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 17.03.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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