Immobilien
Zu den Immobilien zählen grundsätzlich solche Sachen, die nicht beweglich sind, wie ein Grundstück oder fest mit dem Erdboden verbundene Gebäude und Häuser. Deren Übertragung ist an spezielle Voraussetzungen geknüpft.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Zu den Immobilien zählen grundsätzlich solche Sachen, die nicht beweglich sind, wie ein Grundstück oder fest mit dem Erdboden verbundene Gebäude und Häuser. Deren Übertragung ist an spezielle Voraussetzungen geknüpft.